Drei Hühner
In Norddeutschland gab es wieder vermehrt Geflügelpest-Fälle. Nun gibt es eine Stallpflicht in Hamburg. (Foto: Ralphs_Fotos/Pixabay)

Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in Norddeutschland zu verhindern, gilt ab heutigem Dienstag die Stallpflicht. Neben Tauben, Ziervögeln und Hühnern sind auch Hamburgs Alsterschwäne betroffen. Was es jetzt zu beachten gibt.

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat elf Fälle der Geflügelpest in Hamburg bestätigt. Das Institut hatte bereits im Dezember 2022 auf die steigende Zahlen in einigen Bundesländern hingewiesen. Die Ausbrüche in Hamburg verteilen sich über das ganze Stadtgebiet. Es handelt sich hierbei um eine hochansteckende Variante. Die Stallpflicht gilt jetzt in ganz Hamburg. 

Für wen gilt die Stallpflicht in Hamburg?

Die Pflicht gilt unabhängig von der Art oder der Größe der Haltung – so ist auch die Hobbyhaltung betroffen. Der Hamburger Senat gibt bekannt, dass die Stallpflicht für folgende Tierarten gilt: 

  • Hühner
  • Truthühner
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Fasane
  • Laufvögel
  • Wachteln
  • Enten 
  • Gänse
  • Tauben
  • Ziervögel

Was müssen Tierhalter beachten?

Grundsätzlich sind die Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Schuhe gewechselt werden, bevor der Stall betreten wird. Außerdem sollten Einstreu und Futter vor fremden Vögeln geschützt gelagert werden. 

Des Weiteren dürfen die oben genannten Tierarten keine (Zucht-)Ausstellungen mehr besuchen. Bislang dürfen auch keine neuen Tiere in den Bestand integriert werden. 

Stallpflicht auch für Hamburger Alsterschwäne

Auch die Schwäne am Eppendorfer Mühlenteich in Hamburg sind von der Maßnahme betroffen. Sie mussten vorsorglich in ein Zelt umgesiedelt werden. Dort sollen sie bis zum Frühling bleiben.

Bei der Geflügelpest (Aviäre Influenza) – auch bekannt als Vogelgrippe – handelt es sich um eine Viruserkrankung. Die Krankheit verbreitet sich durch den Kontakt mit toten, infizierten Vögeln – und über Vogelkot.

ast