Die Abgeordneten im Bundestag debattieren am Mittwochnachmittag über eine mögliche Schließung des Islamischen Zentrums Hamburg. Es gilt als verlängerter Arm des iranischen Regimes.
Mit einem Bündel von Maßnahmen will die Ampel-Fraktion im Bundestag die Protestbewegung im Iran unterstützen und so den Druck auf die Führung in Teheran erhöhen. Im Entwurf des Antrags ist neben zahlreichen Aktionen auf internationaler Ebene auch von einer Schließung des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) die Rede. Konkret heißt es im Antrag, die Bundesregierung solle prüfen, “ob und wie das Islamische Zentrum Hamburg als Drehscheibe der Operationen des iranischen Regimes in Deutschland geschlossen werden kann”. Am Mittwochnachmittag berät der Bundestag über diesen Antrag.
Der Hamburger Verfassungschutz atttestierte dem IZH schon 2019 eine “linientreue” Nähe zum iranischen Regime. Auch Grünen-Chef Omid Nouripour hatte das IZH bereits im September als “das wichtigste Spionagenest des Regimes in Deutschland” bezeichnet. Das IZH betreibt die blaue Moschee, welche sich an der Außenalster befindet.
Antrag über Unterstützung der iranischen Proteste
- NGOs unterstützen, die Gewalttaten des iranischen Regimes zu dokumentieren
- Den Informationsaustausch der iranischen Zivilgesellschaft mit der Etablierung sicherer VPN-Netzwerke unterstützen
- Auf die unverzügliche Freilassung von im Iran festgehaltener deutscher Staatsbürger*innen hinwirken
- Iraner*innen, die aufgrund von Geschlecht, Religion oder sexueller Orientierung und Identität vefolgt werden, politisches Asyl gewähren
Im Anschluss an die 40-müntige Debatte soll direkt abgestimmt werden.
Vize-Chef des Islamischen Zentrums Hamburg ausgereist
Bereits vor einer Woche hatte der stellvertretende Leiter des IZH Deutschland verlassen. Die Behörde für Inneres und Sport hatte ihm bereits im Juni eine Ausweisungsverfügung zugestellt. Es gelte zudem ein Wiedereinreiseverbot nach Deutschland.
Laut Innenbehörde hatte der stellvertretenden Leiters des IZH belegbar militante schiitisch-extremistische und terroristische Organisationen unterstützt. Dem Landesamt für Verfassungsschutz lägen entsprechende Erkenntnisse vor, dass der Betroffene Kontakt zu zwei für die „Hizb Allah“ tätigen Spendensammelvereinen hatte. Die Vereine sind durch das Bundesinnenministerium wegen Terrorfinanzierung verboten.
ape/dpa