Alice Weidel
AfD-Franktionschefin Alice Weidel. Foto: Michael Kappeler/dpa

AfD-Fraktionschefin Alice Weidel will eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erwirken: Das soziale Netzwerk hatte einen Hasskommentar gegen sie nicht gelöscht.

Am Freitag, dem 27. April, hat das Landgericht Hamburg über eine Klage von Alice Weidel gegen Facebook verhandelt. Die Politikerin fordert die Löschung eines Kommentars, so ihr Anwalt Joachim Steinhöfel. Der Nutzer Sanda G. beleidigt Weidel vergangenen September in diesem aufgrund ihrer Homosexualität und bezeichnet sie als “Nazi Drecksau”. 

Laut Pressemitteilung von Weidels Anwalt habe eine anonyme Nutzerin den Inhalt bereits am Tag der Veröffentlichung bei Facebook gemeldet, bekam jedoch die Antwort, dass er nicht gegen die Gemeinschaftsstandards verstoße. Nach Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetztes (NetzDG) habe dieselbe Nutzerin den Kommentar erneut gemeldet und dieselbe Antwort erhalten. Erst als sich Weidel Ende Januar selbst an das soziale Netzwerk gewandt habe, sei er für Nutzer mit einer deutschen IP-Adresse ausgeblendet worden. Nutzer, die einen VPN-Zugang verwenden, könnten den Inhalt jedoch weiterhin finden.

“Nach deutschem Recht haften Dienste-Anbieter wie Facebook für Inhalte ihrer Nutzer”, so Steinhöfel. Das Landgericht ist der Ansicht, dass der Kommentar die Rechte der Politikerin eindeutig verletze. Am Montag werde entschieden, ob es eine einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk geben wird. Das hieße, dass Facebook die weitere Verbreitung des umstrittenen Kommentars in Deutschland zu unterlassen habe.

meld/dpa