Umweltschutzverbände haben gegen die ergänzten Planungen bei der Elbvertiefung geklagt – und verloren. Damit kann die Elbe nun ohne weitere juristische Hürden ausgebaut werden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage des Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe gegen die ergänzten Planungen bei der Elbvertiefung abgewiesen. Die Ergänzungen seien nicht zu beanstanden, so der Vorsitzende des 7. Senats Andreas Korbmacher. Im Mittelpunkt der ergänzten Planungen stehen Maßnahmen, die den nur an der Elbe beheimateten Schierlings-Wasserfenchel schützen sollen.

Durch die Baumaßnahmen ist der Lebensraum der seltenen Pflanze bedroht. Deshalb sollen die betroffenen Pflanzen in zwei alte Absetzbecken der Hamburger Wasserwerke auf der Billwerder Insel umgesiedelt werden. Die Umweltschutzverbände bezweifeln, dass die Maßnahme wirkungsvoll ist. Sie fürchten, der streng geschützte Schierlings-Wasserfenchel könne dort nicht überleben.

Elbvertiefung kann weitergehen

Die Elbvertiefung soll 700 bis 800 Millionen Euro kosten und die Hafenwirtschaft ankurbeln. Nach 18 Jahren der Planung konnten 2019 die Baumaßnahmen an der Elbe beginnen. Mit der Klage wollten die Umweltschutzverbände einen Baustopp erzwingen. Ihr Scheitern macht den Weg für die Bauarbeiten nun endgültig frei.

esk/dpa

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