Am 26. Mai könnt ihr eure deutschen Vertreterinnen und Vetreter für das neunte EU-Parlament wählen. Für alle, die es noch einmal wissen wollen, hat FINK.HAMBURG eine Übersicht zur Europawahl zusammengestellt.

Termine und Fristen

  • 03.05.2019  Start Wahl-O-Mat zur Europawahl
  • 23.05.2019  Beginn der Europawahl in anderen EU-Ländern
  • 24.05.2019  Letzter Tag, um die Briefwahl zu beantragen
  • 26.05.2019  Zwischen 8.00 bis 18.00 Uhr persönliche Europawahl in Deutschland

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist jede und jeder Deutsche, die oder der bis zum 26. Mai 2019 das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens drei Monate am Stück in Deutschland gelebt hat.

Wie wähle ich?

Die Europawahl ist eine Verhältniswahl mit geschlossenen Listen. Jede Wählerin und jeder Wähler kann mit ihrer bzw. seiner Stimme eine Liste wählen. Auf einer Liste stehen die Kandidatinnen und Kandidaten einer politischen Vereinigung. Jede Hamburgerin und jeder Hamburger kann zwischen 40 Wahlvorschlägen entscheiden.

Wer sich im Vorfeld einen Muster-Stimmzettel für die kommende Europawahl ansehen möchte, findet diesen hier.

Warum sollte ich wählen gehen?

Die Bürgerinnen und Bürger können durch die Europawahl am besten auf Entscheidungen der Europäischen Union Einfluss nehmen. Wählen zu dürfen ist das größte Recht in einer Demokratie, es macht aber nur Sinn, wenn wir es wahrnehmen.

Erfolge wie die Abschaffung der Roaming-Gebühren oder die Entschädigungsrechte bei Flugverspätungen betreffen uns alle und stärken unsere europäischen Freiheits- und Gemeinschaftsrechte.

Briefwahl

Wer am 26. Mai nicht zu Hause ist oder für die Wahl nicht vor die Türe gehen möchte, kann per Briefwahl seine Stimme abgeben. Hierfür müsst ihr bis zum 24. Mai bis 18.00 Uhr bei der Gemeinde eures Hauptwohnsitzes persönlich oder schriftlich einen Wahlschein beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findet ihr dafür einen Vordruck.

Die Europawahl in Zahlen: 751 Sitze im Europaparlament insgesamt, 705 Sitze ohne die Briten, 96 Abgeordnete stellt Deutschland, 41 Deutsche Parteien nehmen an der Wahl teil. 1380 Kandidaten stellt Deutschland, 479 Frauen kandidieren, 1 Stimme hat jeder Wahlberechtigte, über 400 Millionen Wahlberechtigte gibt es, 5 Jahre Legislaturperiode
Erstellt von Laura Bieler mit Piktochart / Zur Übersicht wird hier das generische Maskulinum verwendet

Was ist das Europäische Parlament?

Das Europäische Parlament vertritt die Interessen aller 512 Millionen EU-Bürger und EU-Bürgerinnen aus den noch 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Die 751 Abgeordneten des Parlaments treffen gemeinsam mit dem Ministerrat Entscheidungen. Das Parlament gehört zur Legislative, der gesetzgebenden Gewalt. Anders als die restlichen Organe der Europäischen Union, wie der Gerichtshof, der Europäische Rat, der Ministerrat, der Kommission, der Rechnungshof und der Zentralbank, ist das Europäische Parlament die einzige vom Volk direkt gewählte EU-Institution.

Die Aufgaben des Europäischen Parlaments

Gesetzgebung: Das Europäische Parlament stimmt über die Gesetzesvorlagen der Europäischen Kommission ab, sodass EU-Rechtsvorschriften verabschiedet werden können. Im Zusammenspiel mit dem Europäischen Rat werden Verordnungen und Richtlinien erlassen, die von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Bearbeitungen von Petitionen: Eine Petition bietet einem Zusammenschluss von einer Million EU-Bürger und EU-Bürgerinnen die Möglichkeit, eine Beschwerde, einen Vorschlag oder eine Änderung des EU-Rechts an das Parlament zu übermitteln. Ein Untersuchungsausschuss des Parlaments nimmt dazu Stellung.

Eine Europäische Bürgerinitiative für das Verbot von Glyphosat konnte Ende 2017 erreichen, dass die Kommission “mehr Transparenz bei wissenschaftlichen Bewertungen” ankündigt.

Kontrolle der Exekutive: Die Kommission muss dem Parlament regelmäßig über ihre Arbeit berichten. Wenn das Parlament nicht zufrieden mit ihr ist, kann es sein Misstrauen aussprechen oder sogar den Rücktritt der Kommission einleiten.

Haushaltsrecht: Das Parlament stimmt mit dem Europäischen Rat über den Haushaltsentwurf der Europäischen Kommission ab oder kann an ihm Änderungen beschließen.

Und wenn der Brexit kommt?

Wenn Großbritannien nach der Europawahl aus der EU austritt, werden 46 von den 73 Plätzen der Briten für zukünftige Mitgliedsländer reserviert. Die restlichen 27 Plätze werden auf die 14 Mitgliedsstaaten verteilt, die im Parlament am wenigsten repräsentiert sind.

Mehr interessante Informationen zur Europawahl findet ihr in den nächsten Wochen auf FINK.HAMBURG.

Titelbild: Nikolas Baumgartner