Facebook darf weiterhin nicht auf Daten von WhatsApp-Nutzern aus Deutschland zugreifen. Dies bestätigte das Verwaltungsgericht Hamburg. Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar war gegen die Pläne des Konzerns vorgegangen.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat Facebook untersagt, die Daten von deutschen Nutzern des Messenger-Dienstes WhatsApp zu nutzen. Mit dem Beschluss bestätigten die Richter am 25. April eine Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar. Er hatte sie bereits im Herbst vergangenen Jahres ausgesprochen. Caspar hatte verlangt, dass Nutzer der Verwendung ihrer Daten vorab zustimmen müssen. Dies entspreche dem deutschen Datenschutzrecht. Facebook kündigte an, in Berufung zu gehen.
Bereits erhobene Daten müsse Facebook jedoch vorerst nicht löschen, so das Gericht. Dies hatte Caspar ursprünglich ebenfalls gefordert. Das Verwaltungsgericht erklärte, diese Forderung sei nicht sofort umsetzbar.
Nach dem Kauf von WhatsApp im Jahr 2014 hatte Facebook zunächst erklärt, dass die Daten beider Netzwerke nicht untereinander ausgetauscht werden sollen. Bereits im Sommer 2016 gab Facebook jedoch bekannt, zukünftig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern an den Mutterkonzern weiterzugeben.
In Europa war die Weitergabe und Nutzung von WhatsApp-Daten nach dem Einschreiten von Datenschützern jedoch bereits ausgesetzt worden.
jas/dpa