Flying Uwe droht Bußgeld
"Flying Uwe" zeigt sich überrascht. Immerhin drohen ihm nun statt 500.000 "nur" 10.500 Euro Strafe. Screenshot: YouTube flyinguwe

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein geht wegen fehlender Werbekennzeichnungen gegen den Hamburger YouTuber “Flying Uwe” vor. Ihm droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Und YouTube ein Präzedenzfall.

Fitness, Gaming – und Schleichwerbung? Die Landesmedienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein hat ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Werbebestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags gegen den YouTuber “Flying Uwe” eingeleitet. Der Hamburger werbe in seinen Videos für Produkte, ohne dies kenntlich zu machen, so der Vorwurf. Bessert er nicht nach, muss er laut Landesmedienanstalt mit einer Strafe von bis zu 500.000 Euro rechnen. Sollte es im Fall “Flying Uwe” zu einem Gerichtsverfahren kommen, wäre dies ein Präzedenzfall, der auch für andere YouTuber Folgen haben könnte.

Trotz Nachbesserung fehlen Werbekennzeichnungen

Bereits im November 2016 hatte die Landesmedienanstalt “Flying Uwe” aufgefordert, seine Videos und die zugehörigen Beschreibungen auf YouTube als Werbung zu kennzeichnen. “Bei Videos, in denen der YouTuber Produkte eines Unternehmens präsentiert, dessen Geschäftsführer er ist, fehlen aber weiterhin Werbekennzeichnungen”, teilt die Landesmedienanstalt auf Anfrage mit. “Flying Uwe” ist neben seiner Tätigkeit als YouTuber als Geschäftsführer dreier Unternehmen im Fitnessbereich aktiv. Deren Produkte stellt er in seinen Videos regelmäßig vor. Trotz der ersten Mahnung habe er die Platzierung dieser Marken nicht kenntlich gemacht, kritisiert die Landesmedienanstalt. Eine außergerichtliche Einigung sei jedoch immer noch möglich, heißt es auf Nachfrage von FINK.HAMBURG.

„Flying Uwe“ äußert sich in YouTube-Video zu Vorwürfen

In einem YouTube-Video gehen “Flying Uwe” und seine Frau auf die Kritik ein. Sie schildern den bisherigen Kontakt zur Landesmedienanstalt und erklären, sie hätten einige ihrer Videos bearbeitet, sofern sie “die Zeit hatten”. Für das Vorgehen in entsprechenden Fällen gebe es bislang “keine feste Regelung”. Unklar sei, wie entsprechende Videos noch nachgebessert werden sollten. “Die einzige Alternative wäre, das Video zu löschen. Und das wäre das Dümmste, was ein YouTuber machen könnte”, sagt “Flying Uwe”. Er verspricht: Zukünftig werde vor und nach jedem Video, egal ob dieses Werbung enthalte oder nicht, ein “P” und die Information “unterstützt durch Produktplatzierungen” eingeblendet. Damit könne man ihnen keine fehlende Kennzeichnung mehr vorwerfen, so “Flying Uwe”.



Die Landesmedienanstalt schreibt dazu auf Nachfrage von FINK.HAMBURG: “Im Wesentlichen ging es zum Schluss um Videos, die Produkte von Firmen enthalten, deren Geschäftsführer der Betreiber des YouTube-Angebots ist. Drehen sich solche Videos überwiegend werbend um die Produkte, dann sind sie durchgehend durch entsprechende Einblendungen als Dauerwerbesendung zu kennzeichnen. Das haben wir dem Betreiber auch so mitgeteilt.”

Auch andere YouTuber reagierten bereits auf das drohende Verfahren gegen “Flying Uwe”. In Videos solidarisieren sie sich mit ihm oder weisen auf die Problematik der Schleichwerbung hin. YouTuber “Smootorials” kommentiert: “Wenn das gegen ‚Flying Uwe‘ durchgeht, dann ist die Kacke am Dampfen.”

Schleichwerbung in sozialen Medien

In Deutschland gibt es zwar allgemeingültige Richtlinien, wie Medien mit Werbung umgehen müssen. Urteile wurden aber nur im Zusammenhang mit Fernsehen, Radio und Print ausgesprochen. „Grundsätzlich muss Werbung kenntlich gemacht und vom redaktionellen Inhalt klar abgegrenzt werden“, erklärt Stefan Endter vom Deutschen Journalisten Verband in Hamburg. Deshalb befassen sich die Medienanstalten schon seit einiger Zeit mit dem Problem der oft unzureichenden Werbekennzeichnungen in den sozialen Medien. In einem FAQ-Papier geben sie darüber hinaus Tipps und Antworten auf Werbefrage in sozialen Medien.

Parallel zum eingeleiteten Verfahren gegen „Flying Uwe“ wurden rund 30 weitere YouTuber aus Hamburg und Schleswig-Holstein von der Landesmedienanstalt auf die Werbe- und Sponsoringbestimmungen bei YouTube hingewiesen.