Mehr Datenschutz mit der Eprivacy-Regelung
Wer schaut euch eigentlich im Netz auf die Finger? Die ePrivacy-Regelung soll euch die Kontrolle geben. Foto: unsplash

Das EU-Parlament hat beschlossen, die Privatsphäre der Internetnutzer stärker zu schützen. Warum die ePrivacy-Verordnung die digitale Medienbranche verändern könnte, lest ihr im #FINKaboutit.

Ob auf Google, Whatsapp oder Tinder: Unser Handeln im Netz wird von Trackern verfolgt, unsere persönlichen Daten werden ausgewertet und zu Geld gemacht.

Mit der Rubrik #FINKaboutit beleuchtet die Redaktion von FINK.HAMBURG regelmäßig relevante Themengebiete. Und trägt dafür die wichtigsten Fakten, News und Hintergrundinformationen zusammen.

Was ist die ePrivacy-Verordnung?

Die ePrivacy-Verordnung soll für alle Kommunikationsdienste den gleichen Standard an Vertraulichkeit sicherstellen – eben auch für die digitalen. Die Europäische Kommission hatte Anfang 2017 eine neue Verordnung vorgeschlagen, die das seit 2002 geltende allgemeine Datenschutzgesetz um weitere Aspekte der elektronischen Kommunikation ergänzt. So sollen laut der “ePrivacy-Verordnung” das Prinzip der Vertraulichkeit der Kommunikation und der Schutz der personenbezogenen Daten auch für die digitale Kommunikation gelten. Das betrifft zum Beispiel die kommerzielle Verwertung von Daten aus der Nutzung von Instant-Messaging-Diensten, Email-Kommunikation und Internettelefonie sowie Messaging über Soziale Netzwerke.

Die 6 Punkte der #ePrivacy Verordnung

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Die ePrivacy-Verordnung ist auch bekannt als “Cookie Richtlinie”. “Netzpolitik.org hat die sechs wichtigsten Forderungen des ePrivacy-Ausschusses zusammengefasst:

  1. Keine Datenverarbeitung ohne Einverständnis: Was bei der Telefonie heute schon gilt, soll in Zukunft auch für Whatsapp, Facebook Messenger und Facetime gelten: Persönliche Daten und Informationen, wie zum Beispiel wo, mit wem und wie lange ihr kommuniziert, dürfen nicht von den Anbietern analysiert und kommerziell verwertet werden.
  2. Online-Tracking einschränken und Tracking-Walls abschaffen: Wer nicht möchte, dass seine Bewegungen im Browser oder auf dem Smartphone verfolgt werden, soll das in Zukunft einfacher signalisieren können. Das „Do Not Track“ Signal soll rechtsverbindlich werden. Außerdem sollen sogenannte Tracking-Walls verboten werden, bei denen Websitebetreiber den Zutritt zu ihrer Webseite davon abhängig machen, dass man einer Aufzeichnung des eigenen Verhaltens zustimmt.
  3. Privacy by Default: Die “Do Not Track”-Einstellungen von Browsern und Smartphone-Betriebssystemen sollen von Beginn an möglichst privatsphärefreundlich sein. Privatsphäre soll per Werkeinstellung garantiert sein – was vor allem unerfahrene Nutzer wie Kinder und Senioren schützen soll.
  4. Grenzen für Offline-Tracking: Menschen sollen nicht mehr beim Stadt- oder Shoppingbummel anhand der WLAN- und Bluetooth-Signale ihrer Telefone verfolgt werden können, selbst wenn sie ihr Smartphone nicht aktiv nutzen. Das Erstellen von individuellen Bewegungsprofilen wäre dann klar verboten.
  5. Recht auf Verschlüsselung: Anbieter von Kommunikationsdiensten sollen verpflichtet werden, die Kommunikation ihrer Nutzer vor unbefugtem Zugriff zu schützen, etwa durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Gleichzeitig soll es explizit verboten werden, dass verschlüsselte Daten durch jemand anderen als den Nutzer selbst entschlüsselt werden. EU-Mitgliedsstaaten dürfen keine Gesetze erlassen, die die Vertraulichkeit und Integrität der Kommunikation ihrer Nutzer schwächen.
  6. Mehr Transparenz über staatliche Zugriffe: Zur Strafverfolgung und aus Gründen der nationalen Sicherheit wird es auch Ausnahmen der ePrivacy-Verordnung geben. Kommunikationsdienste sollen aber staatlichen Zugriffe dokumentieren, transparent machen und Datenschutzbehörden melden. Der Staat soll auch eine Begründung für den Zugriff auf verschlüsselte Nutzerdaten liefern müssen.

Warum ist die Verordnung so umstritten?

Ende Oktober hat das EU-Parlament über den Entwurf der Verordnung abgestimmt: 318 stimmten für einen stärkeren Datenschutz, 280 stimmten dagegen. Es gab 20 Enthaltungen. Das knappe Ergebnis bei der Parlamentsabstimung in Brüssel hat deutlich gemacht, dass es zum ePrivacy Gesetz unterschiedliche Positionen gibt. Verbraucher und Datenschutz-Organisationen wie European Digital Rights (EDRi) und Netzpolitik.org kämpfen für die ePrivacy-Verordnung, da sie die Privatsphäre der Nutzer schützt.

Sie berufen sich unter anderem auf eine EU-Bürgerumfrage von 27.000 Personen, die ergeben hat, dass die Mehrheit der Befragten die Privatsphäre bezogen auf persönliche Information, Kommunikationsverhalten und Nutzung von Online-Diensten für wichtig hält.

Nach dem Beschluss im EU-Palament feierte die Online-Community das Ergebnis:

Wer ist dagegen?

Vor allem die Werbe- und Medienbranche fürchtet mit der neuen Verordnung um ihr Geschäftsmodell. Personenbezogene Informationen der Nutzer können nicht mehr so leicht gesammelt und ausgewertet werden, um etwa individuelle Werbung zu schalten. Deshalb appelierten die Vertreter der Branche an die Bundesregierung, Eingriffe in die Finanzierungsmöglichkeiten digitaler Presseangebote zu stoppen. Damit soll der “freie Journalismus” erhalten bleiben. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sagt dazu: „Der Vorschlag bedroht die Geschäftsmodelle und vermutlich sogar die Existenz ungezählter europäischer Internet-Angebote, die auf Datenverarbeitung durch Drittanbieter (Third-Party-Cookies) angewiesen sind“. Zahlreiche deutsche Medien lehnen die ePrivacy-Verordnung deshalb ab. “Käme diese ePrivacy, wäre es mit einem Großteil der digitalen Wirtschaft in Europa vorbei”, schreibt die “Frankfurter Allgemeine Zeitung”. Ohne Nutzerdaten gehe sie bankrott, befürchtet das Nachrichtenportal. Auch die RTL-Chefin Anke Schäferkordt sagte jüngst auf einem Medienkongress, dass durch die Verordnung kaum noch Werbefinanzierte im Netz möglich seien.

Wie geht es weiter?

Nachdem das EU-Parlament seine Position beschlossen hat, geht es in die Trilog-Gespräche mit der EU-Kommission und dem Rat, in dem der endgültige Verordnungstext bestimmt wird. In den abschließenden Verhandlungen kann sich der Gesetzestext noch ändern. Im Mai 2018 soll die Regelung verbindlich werden.