Eine schwarze Tastatur, im Fokus die Taste
Wenn ein Mensch stirbt, muss auch darüber entschieden werden, was mit seinem digitalen Erbe passiert. Foto: pixabay.

Nach dem Tod eines Menschen müssen sich Angehörige um Vieles kümmern. Heutzutage stellt sich auch die Frage, was mit den Social-Media-Kanälen von Verstorbenen passiert. Experten raten, schon jetzt Vorkehrungen zu schaffen.

FINK.HAMBURG hat bei der Verbraucherzentrale Hamburg nachgefragt. Verbraucherschützerin Anneke Voss empfiehlt, sich frühzeitig darum zu kümmern, wie es nach dem Tod mit den eigenen Kanälen und Daten weiter geht.

Wie kümmere ich mich um meinen digitalen Nachlass?

Was muss ich tun, damit Angehörige im Falle meines Todes wissen, wie sie mit meinen Social Media-Accounts umgehen sollen? Grafik: Atessa Bock via Piktochart

Es gibt auch Firmen, die eine kommerzielle Verwaltung deines digitalen Nachlasses anbieten. Die Sicherheit solcher Anbieter lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Bei Interesse sollten Leistungsumfang und Kosten genau hinterfragt werden. Dabei gilt: Vertraue einem Unternehmen in keinem Fall Passwörter an. Auch Endgeräte sollten nicht an kommerzielle Anbieter übergeben werden, da hierbei zu viele persönliche Daten an Unbefugte geraten können.

Diese Möglichkeiten bietet Facebook

Facebook bietet verschiedene Möglichkeiten im Umgang mit dem Profil einer verstorbenen Person. Entweder kann ein Antrag auf Herstellung eines Gedenkzustands eingereicht werden. Facebook möchte dazu den Namen, das Sterbedatum und einen Link zur Sterbeurkunde haben.

Befindet sich ein Konto im Gedenkzustand, wird im Profil des Verstorbenen neben seinem Namen der Zusatz “In Erinnerung” angezeigt. Das Profil erscheint bei anderen dann nicht mehr öffentlich unter den Vorschlägen “Personen, die du vielleicht kennst”. Beiträge, die die verstorbene Person geteilt hat, bleiben weiterhin für die entsprechende Zielgruppe sichtbar.

Es kann sich niemand mehr in das Profil der Person anmelden und wenn das Konto nicht mit einem Nachlasskontakt verknüpft wurde, kann auch niemand mehr Informationen in dem Profil ändern. Der Nachlasskontakt kann dennoch weder Freunde im Namen des Verstorbenen hinzufügen oder entfernen, noch Beiträge posten oder Nachrichten lesen.

Eine andere Option ist es, das Konto der verstorbenen Person löschen zu lassen. Hierzu muss ein Angehöriger ein Kontaktformular ausfüllen, damit Facebook das Profil entfernt.