Hurenausweis im Zuge der Gesundheitsberatung
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Lange Wartezeiten auf einen Termin für die Gesundheitsberatung und eine drohende Stigmatisierung: Das Prostituiertenschutzgesetz ist seit gut zehn Monaten gültig. Doch es gibt einige Kritik.

Das Gesetz zum Schutz von Prostituierten trat am ersten Juli vergangenen Jahres in Kraft. Es verpflichtet die Frauen vor der Anmeldung ihres Gewerbes zu einer Gesundheitsberatung. Doch es hapert offenbar an der Umsetzung: Seit Anfang November hätten laut Enrico Ickler, Sprecher der Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD), zwar bereits rund 800 Prostituierte an der verpflichtenden, der Anmeldung vorangestellten Gesundheitsberatung teilgenommen. Doch noch immer müssen die Betroffenen lange Wartezeiten in Kauf nehmen.

Bei mehreren Interessenverbänden sorgte das Gesetz für Kritik: Es verletze die Grundrechte der Prostituierten. Laut Danoa Camen e.V. zieht es für die betroffenen Frauen eine Stigmatisierung und ein Zwangsouting mit sich.

Offene Sprechstunde für Gesundheitsberatung

Zukünftig sollen Prostituierte auch ohne Termin beraten werden, so Ickler. Um das Angebot für betoffene Frauen auszuweiten, soll es zusätzliche Gesundheitsberatungen während einer offenen Sprechstunde geben. Außer dem verpflichtenden Gespräch sieht das Prostituiertenschutzgesetz eine Kondompflicht für Freier vor. Zusätzlich sollen Prostituierte eine Anmeldebescheinigung, die im Milieu „Hurenpass“ genannt wird, mit sich tragen. In Hamburg haben bislang 428 Prostitute ein solches Dokument erhalten.

nvp/dpa

1 KOMMENTAR

  1. Aufgepasst bei Interessenverbänden: Dona Carmen ist ein Verband, der die Interessen von Freiern und ZuhälterInnen, die ungestört mit prostutierten Frauen und Männern Geld verdienen möchten, mit vertritt und das Ziel der Professionalisierung von “Sexarbeit” verfolgt, einhergehend mit den Liberalisierung des Marktes durch die BRD 2002. Der Verein macht z.B. Bordellführungen (die sind entwürdigend für die begafften Frauen und haben den Charakter von Werbung), ist gegen Kondomzwang (u.a., weil die unaufgeklärten Frauen auch ganz selbstbestimmt “frei” sein sollen, Fehler zu machen – Bildung durch HIV-Infektionen?), die Hilfsangebote sind generell eher auf eine regulierte, dauerhafte Prostitution als ihre Abschaffung gerichtet. Armutsprostitution oder Zwangsprostitution kommen als Begriffe nicht vor; die Folgen von der Erhebung der Prostitution zu einer “normalen” Beschäftigung unter der Rahmenbedingung von de facto real nicht mehr existenter Berufsfreiheit für erwerbsarbeitslose Frauen unter den Hartz-Gesetzen sowie vielfältiger Diskriminierung von ArmutsmigrantInnen werden ausgeklammert. Ausgewogen wäre, auch die Stimmen der (auch ehemals) prostituierten Frauen und Männer wiederzugeben, die die abolitionistische Position vertreten. Die Kritik am Prostituiertenschutzgesetz mit dem Ziel der Dekriminalisierung von Prostituierten ist berechtigt, wird aber auch mit Argumenten begründet, die darüber hinausgehen, dass es das Geschäft stört.

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