Gefangenensammelstelle bei G20-Gipfel
Eine Polizistin bewacht im Juli 2017 die eigens für den G20-Gipfel eingerichtete Gefangenensammelstelle. Foto: Axel Heimken/dpa

Ein Italiener wurde am vergangenen G20-Gipfel rechtswidrig von der Polizei festgehalten. Diese Entscheidung fällte das Hamburger Verwaltungsgericht am Dienstag. Rechtskräftig ist das Urteil jedoch noch nicht. 

Am Dienstag befasste sich das Hamburger Verwaltungsgericht knapp elf Monate nach dem G20-Treffen erstmals in einer mündlichen Verhandlung mit der Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines italienischen Demonstranten während des von Krawallen überschatteten Gipfels. Am gleichen Tag noch fiel das Urteil: Die Ingewahrsamnahme war rechtswidrig.

Da der Kläger als Versammlungsteilnehmer anzusehen war, stehe er unter dem Schutz des Versammlungsrecht. Schon aus diesem Grund sei die Ingewahrsamnahme nach dem allgemeinen Polizeirecht unzulässig, so der Entschluss der Kammer. Die Annahme, dass von dem Italiener eine unmittelbare Gefahr ausgegangen sei, sei nicht durch Tatsachen gerechtfertigt. Zudem sei keine unverzügliche richterliche Entscheidung über die Ingewahrsamnahme eingeholt worden.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Stadt kann als Dienstherr der Polizei innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils Berufung beantragen, über die dann das Hamburgische Oberverwaltungsgericht zu entscheiden hat. Geklagt hatten acht Italiener, eine Entscheidung wurde aber zunächst nur in einem Verfahren getroffen. In den anderen soll das Urteil schriftlich erfolgen, wie das Gericht mitteilte.

Der Kläger war zusammen mit mehreren Landsleuten im Rahmen der G20-Demonstration von der Polizei kontrolliert worden. Anschließend für eine Nacht in der eigens für den Gipfel eingerichteten Gefangenensammelstelle festgehalten. Rechtfertigung der Ingewahrsamnahme war das Hamburger Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Das lässt eine solche Maßnahme nur zu, “um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern”. Im Rahmen des Gipfels waren mehr als 120 Menschen auf dieser Grundlage von der Polizei in der Gefangenensammelstelle festgehalten worden.

lk/dpa