Drittes Geschlecht: Ein Zettel mit den Auswahlmöglichkeiten weiblich, männlich und divers.
Der Bundestag hat für die Einführung des dritten Geschlechts im Geburtenregister gestimmt. Foto: Tobias Zuttmann

Menschen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können, haben zukünftig die Möglichkeit sich als “divers” registrieren zu lassen. Auch in Hamburg wird das möglich sein.

Am Donnerstagabend hat der Bundestag beschlossen, dass Menschen, die männliche und weibliche Geschlechtsmerkmale aufweisen, den Eintrag “divers” im Geburtenregister erhalten können. Mit einer ärztlichen Bescheinigung kann man auf dem Standesamt diese Änderung beantragen.

Der Lesben- und Schwulenverband kritisierte den Beschluss und zeigte sich “enttäuscht”. Diese “entwürdigende Begutachtungen und Pathologisierungen müssen abgeschafft werden”. Der Verband fordert, dass es jeder Person möglich sein sollte, eine Änderung des eigenen Geschlechts zu beantragen – ohne eine Untersuchung beim Arzt.

Auch in Hamburg wird es künftig möglich sein, sich mit dem Geschlecht “divers” zu registrieren. Zwar gibt es bei den Standesämtern noch keine passende Software oder Vordrucke, um das dritte Geschlecht eintragen zu können. Aber das wird sich jetzt schnell ändern. “Wir sind ja schon sturmerprobt”, sagt Bettina Zech, Pressesprecherin des Bezirksamts Harburg, mit Blick auf die Änderungen nach der Einführung der Ehe für alle 2017.

tz