Obdachlose aus Osteuropa wurden häufig abgeschoben. Foto: pixabay
Obdachlose aus Osteuropa wurden häufig abgeschoben. Foto: pixabay

Die Ausländerbehörde in Hamburg hat im vergangenen Jahr mehr als 300 Obdachlose aus EU-Ländern zur Ausreise aufgefordert. Das geht aus einer aktuellen Senatsantwort hervor.

Das Einwohnerzentralamt erließ 2018 gegen 389 EU-Bürgerinnen und Bürger einen Bescheid zur Aberkennung der Freizügigkeit. Das geht aus einer Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der Linken in der Bürgerschaft zurück.

In 312 Fällen stellte die Behörde fest, dass Gründe zur Freizügikeit wie zum Beispiel Arbeit, Ausbildung oder Arbeitssuche entfallen oder nie bestanden hatten. Bei diesen Menschen handelt es sich in der Regel um Obdachlose aus Osteuropa. Insbesondere aus den Ländern Polen, Rumänien und Bulgarien. In 77 Fällen wurde EU-Ausländern das Aufenthaltsrecht entzogen, weil sie bereits mit einer Haftstrafe vorbestraft waren. 21 EU-Bürgerinnen und Bürger wurden im vergangenen Jahr aus Hamburg in ihre Heimatländer abgeschoben. Nach Angaben des Einwohnerzentralamts waren darunter sieben Obdachlose.

Seit März 2017 soll die Ausländerbehörde die Freizügikeitsberechtigungen bei Obdachlosen in Hamburg verstärkt überprüfen. Anlass zur Überprüfung gibt laut einer früheren Senatsauskunft, wer länger als drei Monate obdachlos ist. Im ersten Halbjahr 2017 war rund 100 EU-Bürgerinnen und Bürgern die Berechtigung entzogen worden. Wie viele Obdachlose darunter fielen, konnte das Einwohnerzentralamt nicht sagen.

cb/dpa