Zu viele Patient*innen, zu wenig Pflegekräfte: In Hamburgs Kliniken fehlt Personal. Eine Volksinitiative wollte das per Gesetz ändern lassen. Das Verfassungsgericht erklärte ihren Antrag auf ein Volksbegehren nun für unzulässig.
Das Volksbegehren gegen den Pflegenotstand wurde vom Hamburgischen Verfassungsgericht am 7. Mai gestoppt. Gerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel begründete die Entscheidung mit formalen Fehlern: Der Antrag wurde mehrfach überarbeitet, was nicht zulässig sei.
Die Volksinitiative des Hamburger Bündnisses für mehr Personal im Krankenhaus startete im März 2018: Aktivist*innen hatten für die Initiative mehr als 27.000 Unterschriften von wahlberechtigten Hamburger*innen gesammelt. Da die Bürgerschaft die Vorlage jedoch nicht als Gesetz verabschiedete, beantragten die Organisator*innen im Oktober 2018 ein Volksbegehren. Dieses hatte der Hamburger Senat abgelehnt, da es seine Zuständigkeit anzweifelte. Zur Klärung wurde das Hamburgische Verfassungsgericht angerufen, das nun das Volksbegehren für unzulässig erklärte.
Volksbegehren sollte den Pflegenotstand stoppen
Das Bündnis forderte den Senat dazu auf, die Hamburger Krankenhäuser mit einem Gesetz zu verpflichten, mehr Personal einzustellen. Durch den besseren Pflegeschlüssel sollte die Qualität der Versorgung von Patient*innen sichergestellt werden.
In deutschen Krankenhäusern fehlen laut Berechnungen von ver.di mindestens 70.000 Pflegekräfte. Davon mindestens 4200 Vollzeitstellen in den Hamburger Krankenhäusern, schätzt die Gewerkschaft. In kaum einem anderen europäischen Land kommen so viele Patient*innen auf eine Pflegekraft wie in Deutschland, zeigte eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Im Schnitt hat eine Pflegekraft hierzulande während ihrer Schicht rund 13 Personen zu versorgen, in Norwegen sind es gerade einmal 5,3 Personen. Auch in der Altenpflege sind die Personalschlüssel sehr niedrig.
Personalmangel im Krankenhaus: Nicht nur in Hamburg
In Deutschland gibt es in mehreren Bundesländern Bemühungen von Volksinitiativen, um den Pflegenotstand zu stoppen. In Bayern lehnte das dortige Innenministerium Mitte April den Antrag auf ein Volksbegehren ab. Auch hier prüft nun das Bayerische Verfassungsgericht, ob es zulässig ist. Mehr als 100.000 Menschen hatten die Petition bis zur Abgabe am 8. März unterzeichnet.
lzu/dpa
Titelfoto: Pexels