Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz sorgt für Diskussion. In Hamburg haben CDU und AFD gefordert, keine Beamten mehr nach Berlin zu schicken. FINK.HAMBURG hat mit dem Hamburger Polizei-Soziologen Prof. Dr. Rafael Behr über das Gesetz gesprochen.

FINK.HAMBURG: Herr Prof. Behr, was bedeutet das Antidiskriminierungsgesetz?

Prof. Dr. Rafael Behr: Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz setzt Opfer von diskriminierendem Verhalten in eine neue Position: Nämlich in die, dass sie Schadensersatz dafür verlangen können, wenn ihnen Unrecht geschehen ist. Und zwar von der Behörde, deren Mitglieder sie diskriminierend behandelt haben.

Es handelt sich dabei nicht um Strafrecht: Da geht’s nicht um Schuld, da geht’s um materielle Kompensation, also eine zivilrechtliche Angelegenheit. Wenn eine Person das Gefühl hat, sie wird von der Polizei unrechtmäßig, unfair oder willkürlich behandelt, kann sie das zur Anzeige bringen. Die Polizei muss dann nachweisen, dass es beispielsweise kein Racial Profiling war und dass die Maßnahme rechtsstaatlich und menschenrechtskonform vonstatten gegangen ist.

Mehr ist es nicht! Eigentlich etwas, was Polizeibeamte sowieso tun müssten, nämlich im Vorfeld einer Kontrolle überlegen: „Warum kontrollieren wir? Gibt es Verdachtsmomente oder ist das gerade Bauchgefühl?“

Eigentlich ist das Antidiskriminierungsgesetz nur eine kleine Veränderung des Vorzeichens. Jetzt muss nicht mehr der Betroffene beweisen, dass er falsch behandelt wurde. Man verlegt die Beweisführung auf die andere Seite. Und das ist, finde ich, momentan auch rechtsstaatlich sehr geboten.

FINK.HAMBURG: In Hamburg gibt es das Gesetz noch nicht. Das bedeutet, wenn ich hier von einem Polizisten diskriminiert werde, muss ich beweisen, dass das passiert ist?

Behr: Ganz genau. Und wenn Sie in der Situation alleine waren und kein Bildmaterial haben, ist die Beweislage sehr schwierig. Wir haben genügend solcher Fälle, wo Polizisten angezeigt oder beschuldigt werden, etwas falsch gemacht zu haben. Sie können dann aber sehr schnell beweisen, dass es nicht stimmt. Ich verspreche mir von dem Antidiskriminierungsgesetz mehr Vorsicht, mehr Professionalität, weil die Polizeibeamten jetzt schneller damit rechnen müssen, angezeigt zu werden.

Antidiskriminierungsgesetz, Polizei läuft durch Menschenmenge
Behr erhofft sich von dem Antidiskriminierungsgesetz mehr Professionalität. Foto: Unsplash

FINK.HAMBURG: Nun gab es bundesweit, aber gerade auch bei uns in Hamburg durch CDU und AfD, die Forderungen, keinen Polizisten mehr zur Amtshilfe nach Berlin zu schicken. Weil das Antidiskriminierungsgesetz ein unverhältnismäßiges Misstrauen gegenüber der Polizei verstärkten würde. Die AFD spricht sogar von einem politisch motivierten Misstrauensvotum gegen die Polizei. Wie sehen Sie das?

Behr: Damit wurde eine große Welle gemacht! Das wurde auf der Innenministerkonferenz vom 17. bis 19. Juni auch behandelt und wieder runtergekocht. Das war ein großer Aufreger, weil die Bundesländer ohne Unterstützung von anderen Ländern gar nicht mehr ihre Großlagen bewältigen könnten.

Das war sozusagen eine Drohung mit Entsolidarisierung. Und das wird nicht lange Bestand haben, weil klar werden wird, dass für die fremd eingesetzten Polizisten überhaupt kein Grund besteht, sich zu fürchten: Die Schadensersatzforderungen richten sich nämlich immer an das Land, in dem der Einsatz stattgefunden hat, in diesem Fall also an Berlin.

Das ist also, inhaltlich gesehen, die Aufregung gar nicht wert. Es gelingt damit aber, dem momentanen Diskurs um Polizeigewalt etwas entgegen zu setzen und ihn weniger stark zu halten, in dem man jetzt einen neuen Aufreger hat.

Das Antidikriminierungsgesetz

Das Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) wurde in Berlin  am 04.06.2020 beschlossen. Das Ziel des Gesetzes ist der Schutz vor Diskriminierung im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns des Landes Berlin sowie die Herstellung und Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt.

Seit seinem Beschluss ist das Gesetz sehr umstritten. Angeblich stelle es Polizisten unter einen Generalverdacht, nach den Ausschreitungen von Stuttgart fordert sogar CDU-Chefin Kramp-Karrenbauer eine Rücknahme des Gesetzes. In Hamburg fordern CDU und AfD wegen des Gesetzes keine Polizisten mehr zur Amtshilfe nach Berlin zu schicken.

FINK.HAMBURG: Wie sehen Sie die Rolle des Antidiskriminierungsgesetzes in der momentanen Debatte um Polizeigewalt?

Behr: Als einen Mosaikstein. Weil Bewusstsein geschaffen wird bei der Polizei für die Notwendigkeit, sein eigenes Handeln transparent zu machen. Das kann der Polizei natürlich auch nützen. Ich verstehe auch gar nicht, dass sich die Polizei oder die Gewerkschaften  angegriffen fühlen. Es ist rechtsstaatlich eigentlich ein völlig normaler Akt, dass Menschen gegenüber der staatlichen Gewalt und dem Gewaltmonopol eine gewisse Vorsicht entgegenbringe.

Das trifft auch auf die Polizei zu. Deswegen verstehe ich nicht, mit welcher moralischen Attitüde verboten wird, Polizisten der Diskriminierung zu beschuldigen. Man muss der Polizei nicht vorauseilend vertrauen, man darf durchaus gegenüber jeder Maßnahme misstrauisch sein. Das hat sich die Polizei in einer Demokratie zuzuschreiben, sonst bräuchten wir keine Gewaltenteilung. Deswegen ist der Aufreger, glaube ich, zum größten Teil politisch motiviert, um ein neues Thema zu haben.

FINK.HAMBURG: Bislang gibt es das Antidiskriminierungsgesetz nur in Berlin. Sollte es Ihrer Meinung nach bundesweit gelten?

Behr: Ja, in jedem Bundesland herrschen ja die gleichen Verhältnisse, was die Machthierachie betrifft. Überall ist das Problem, dass man sich gegen staatliche Willkür wehren will. Deswegen gehört das auch in alle Bundesländer und ich würde auch vermuten, dass dadurch der Staat nicht aufhört zu existieren oder die Polizei aufhört zu arbeiten.

FINK.HAMBURG: Für wie wahrscheinlich halten Sie das?

Behr: Da bin ich vorsichtiger. Meine Forderung wäre, es muss überall stattfinden. Dann gäbe es Debatten wie „Wir schicken unsere Leute nicht mehr zu euch“ auch nicht mehr. Aber ob das gemacht wird, da bin ich skeptisch: Ich vermute, Bayern und Thüringen und Sachsen und Nordrhein-Westfalen werden sich bis zum Schluss gegen ein Antidiskriminierungsgesetz wehren.

Antidiskriminierungsgsesetz_ Kennzeichnungspflicht, Polizei vor Demo
Eine Kennzeichnungspflicht von Polizisten dient der Identifizierbarkeit einzelner Polizisten im Einsatz. Foto: Unsplash

Ich denke eher, es bleibt ein Flickenteppich. Das war bei der Kennzeichnungspflicht ähnlich. Berlin ist vorgeprescht, hat diese Kennzeichen eingeführt und die anderen Bundesländer haben abgewartet, ob was passiert. Es ist nichts passiert und mittlerweile rüsten sich auch andere Bundesländer mit diesen Kennzeichen aus. Eine Option wäre also, dass alle anderen erst einmal gucken, ob etwas Schlimmes passiert und es dann eventuell einführt. Oder das Antidiskriminierungsgesetz bleibt ein Berliner Modell und die anderen halten sich zurück.

FINK.HAMBURG: Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass das Antidiskriminierungsgesetz in Hamburg kommt?

Behr: Gering. Sehr gering. In der Regel dauern solche Reformen, die auf die Transparenz des Polizeiapparats zielen, sehr, sehr lange. Jetzt ist nach langen Widerständen aus der CDU und aus den Polizeigewerkschaften die Kennzeichnungspflicht eingeführt worden, das hätte auch schon längst passieren sollen.

Ich denke, hier sind die konservativen Kräfte aus Polizei und Politik so stark, dass zunächst einmal das Antidiskriminierungsgesetz als heißes Eisen gelten wird und es nicht in die Prioritätenliste ganz oben schaffen wird.

Polizei-Soziologe Prof. Dr. Rafael Behr
Polizei-Soziologe Prof. Dr. Rafael Behr spricht über das Antidiskriminierungsgesetz. Foto: Rafael Behr

FINK.HAMBURG: Aber Sie würden das Antidiskriminierungsgesetz auch sich für Hamburg wünschen?

Behr: Auf jeden Fall. Es ist ja nicht so, dass man sich bei der Hamburger Polizei fürchten müsste, nicht rechtsstaatlich zu arbeiten. Im Gegenteil: Es würde uns gut anstehen zu zeigen, dass wir nichts zu verbergen haben und das auch dokumentieren und auf Nachfrage beweisen können.

Es geht ja um eine Dokumentation der Richtigkeit der eigenen Maßnahmen. Dies wird ja in vielen Fällen in der Ausbildung auch jetzt schon gelehrt, das wird nur in der Praxis noch nicht explizit gemacht. Jetzt muss man vielleicht ein Formular ausfüllen oder eben mehr Wert drauf legen sich zu rechtfertigen. Ich erhoffen mir, dass sich dadurch die Qualität der polizeilichen Arbeit verbessert und das Ansehen der Polizei steigt und auch das Vertrauen in sie.

Wenn man sich gegen solche Form von Kontrolle wehrt und dem Bürger zumutet, den Mund zu halten und darauf zu vertrauen, dass der Staat alles richtig macht, dann ist man nicht auf der Höhe der Zeit. In sofern: Ja ich würde mir ein Antidiskriminierungsgesetz auch für Hamburg wünschen.

Prof. Dr. Rafael Behr
Raffael Behr war von 1975 bis 1990 selber Polizeibeamter in Hessen, neben seiner Arbeit studierte er Soziologie und Psychologie an der Universität Frankfurt. 1992 ging er in die Lehre und war bis 1995 Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow. Danach arbeitete er als wissenschaftlicher Angestellter bei der Universität Frankfurt bis zu seiner Promotion 1999. Behr leitete von 2005 bis 2007 das Projekt Migranten in Organisationen von Recht und Sicherheit am Institut für Sicherheits- und Präventionsforschung in Hamburg. Seit Oktober 2008 ist er Professor für Polizeiwissenschaften mit Schwerpunkt Kriminologie und Soziologie an der Hochschule der Polizei Hamburg.

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