Luca-App Visualisierung
Luca-App-Daten werden von Ämtern nicht mehr genutzt | Grafik: Pressebereich Luca-App

Trotz steigender Corona-Infektionen muss die Luca-App bald wohl nicht mehr in der Hamburger Gastronomie eingesetzt werden. Die Gesundheitsämter nutzen die Daten aus der Software aktuell nicht. Der Hamburger Senat steht vor der Entscheidung, die Lizenz zu verlängern. 

Derzeit werden die Daten aus der Kontaktverfolgungs-App Luca von Gesundheitsämtern auch bei Infektionen nicht mehr abgerufen. Grund dafür ist, dass die Ämter mit den explodierenden Inzidenzzahlen in Hamburg überlastet sind. Dennoch: Die Pflicht zur digitalen Kontaktnachverfolgung steht nach wie vor in der Verordnung zu den Hamburger Corona-Regeln.

Senat möchte auslaufende Lizenz verlängern

Der Hamburger Senat überlegt, die im März auslaufende Lizenz dennoch zu verlängern, gibt Senatssprecher Marcel Schweitzer bekannt. “Wir haben in den vergangenen zwei Jahren einfach gemerkt, dass es plötzlich neue Entwicklungen geben kann, wo man doch wieder auf so eine digitale Hilfsmöglichkeit zurückgreifen muss. Das ist eine schwierige Abwägung”, sagt Schweitzer.

Laut der Finanzbehörde hat die Stadt Hamburg für die Jahreslizenz im letzten Jahr 664.000 Euro bezahlt. Die Luca-App hilft Restaurantbesitzer:innen und Event-Veranstalter:innen dabei, die gesetzlich vorgeschriebene Kontakterfassung von Besucher:innen einfach und schnell zu erledigen. Zudem ermöglicht die Luca-App, dass Bürger:innen anonym über ein mögliches Infektionsrisiko informiert werden können.

Anfang 2022: Luca-App in Kritik

Die Luca-App geriet zu Beginn des Jahres in Kritik. Die Mainzer Polizei hat bei Ermittlungen zu einem Sturz mit Todesfolge auf Daten der Luca-App zugegriffen. Danach hatten einzelne Politiker öffentlich dazu aufgerufen, die Luca-App von den Smartphones zu löschen und die Bundesländer aufgefordert, auslaufende Verträge nicht zu verlängern.

Die Betreiber:innen der Luca-App weisen in einer Stellungnahme darauf hin, selbst keinen Zugriff auf die Daten zu haben. “Die Daten können nur bereitgestellt werden, wenn das jeweilige Gesundheitsamt und der jeweilige Betrieb in einem Infektionsfall gleichzeitig ihr Einverständnis erteilen und ihre individuellen Schlüssel anwenden, um die Daten zu entschlüsseln”, heißt es in der Stellungnahme. Eigentlich dürfen die zur Kontaktnachverfolgung erhobenen Daten laut Infektionsschutzgesetz nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Datenschützer:innen sehen dennoch Risiken in der zentralen Speicherung von Daten in der Luca-App.

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