Typische Wohnhäuser in Hamburg, Barmbek.Thema: Wohngeld Hamburg
Typische Wohnhäuser in Hamburg Barmbek. Thema: Wohngeld Hamburg. Foro: Unsplash/ Khaled Ali

Die Stadt Hamburg startet eine Infokampagne zum neuen Wohngeld, das ab Januar 2023 verfügbar ist. Wohngeld ist eine staatliche Leistung für Personen und Haushalte mit kleinem Einkommen.

Das neue Wohngeld wird zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und soll Menschen mit niedrigen Einkommen als Wohnkostenzuschuss finanziell unterstützen. Grund hierfür sind die steigenden Preise. Ab Januar soll die Höhe des Wohngeldes deutlich angehoben werden. Außerdem sollen mehr Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld haben, da die Einkommensgrenzen angehoben werden. Zudem werden erstmals auch Heizkosten über einen pauschalen Zuschlag berücksichtigt.

Stadt Hamburg startet Infokampagne zur Wohngeldreform

Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) teilte mit, dass Hamburger*innen in den sozialen Medien, auf Plakaten, in Zeitungsanzeigen und in Bussen und Bahnen mit der Kampagne auf die Wohngeldreform aufmerksam gemacht werden. Bürger*innen sollen prüfen, ob sie künftig einen Anspruch auf Wohngeld haben. Auf einer Internetseite finden Hamburger*innen neben einem Wohngeldrechner auch eine Wohngeld-Telefon-Hotline (040 42828600).

Vorsorglich weist die Stadt aufgrund der Vielzahl von erwarteten Neuanträgen im Januar 2023 auf eine längere Bearbeitungszeit hin. Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) sagte, sie täten „ihr Möglichstes, um die Auszahlungen auch zeitnah vornehmen zu können, damit Hilfe auch ankommt“. Das Wohngeld kann auch rückwirkend zum Antragseingang ausgezahlt werden, sofern die Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld vorliegen.

Wer kann in Hamburg Wohngeld bekommen?

Wohngeld gibt es als Zuschuss für die Miete oder zu den Kosten für selbst genutztes Wohneigentum. Durch die Reform sollen etwa 1,4 Millionen Haushalte einen zusätzlichen Anspruch bekommen.

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen, der Höhe des monatlichen Einkommens dieser Personen und der Höhe der Miete. Wer bereits Sozialleistungen bekommt, die Wohnkosten berücksichtigen – zum Beispiel Arbeitslosengeld ll oder Grundsicherung – kann kein Wohngeld bekommen. Die genaue Wohngeldhöhe wird vom örtlichen Wohngeldamt geprüft und festgelegt.

juk/dpa