Die Zahl der Anträge auf Einbürgerung in Hamburg steigt. Im Jahr 2022 stellten rund 10.700 Hamburger einen Antrag, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. So viele Anträge gab es seit 22 Jahren nicht mehr.
Hamburg ist bunt: Derzeit leben Bürger*innen aus mehr als 180 Staaten in Hamburg. In diesem Jahr erhielten etwa 3.060 Hamburger*innen die deutsche Staatsbürgerschaft. Neben den noch zu bearbeitenden Anträgen kamen in diesem Jahr bereits rund 4.850 Anträge dazu, teilte das Amt für Migration mit. Seit 2021 sei ein starker Anstieg der Antragszahlen zu verzeichnen. Das lasse sich vor allem auf die 2015 begonnene Migrationsbewegung zurückführen, so ein Sprecher.
Einbürgerungsfeier im Hamburger Rathaus
Im vergangenen Jahr nahmen 6.300 Hamburger*innen die deutsche Staatsbürgerschaft an. Am heutigen Dienstag begrüßt Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher weitere 700 Bürger*innen im Hamburger Rathaus zur 58. Einbürgerungsfeier. Neben einer Einbürgerungsurkunde erhalten die neuen Staatsbürger*innen weitreichende Rechte: Zum Beispiel können sie an Wahlen teilnehmen, sie können ihren Wohnsitz innerhalb der EU frei wählen und sind in ihrer Berufswahl nicht weiter eingeschränkt.
Der Festakt wird heute musikalisch durch den Unterstufenchor der Stadtteilschule Bergstedt, The Young ClassX, begleitet. Zum Abschluss der Feier singen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung gemeinsam die Hamburg-Hymne „Hammonia“ und die deutsche Nationalhymne.
Die Einbürgerung bedarf mehr als einen Antrag
Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Bewerber*innen eine Vielzahl von Anforderungen erfüllen. Grundlegend ist beispielsweise der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland seit mindestens acht Jahren. Die potentiellen Staatsbürger*innen müssen unter anderem sprachliche Kenntnisse vorweisen, einen Einbürgerungstest bestehen und durch einen Beruf sich selbst und alle unterhaltspflichtigen Familienmitglieder versorgen können.
Einigen Bürger*innen, die beispielsweise aus Syrien und Afghanistan flüchteten, gewährt Hamburg die Einbürgerung bereits nach sechs Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland – sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt werden können. Einbürgerungslots*innen der Stadt Hamburg stehen Antragssteller*innen zu Seite und helfen bei dem Einbürgerungsprozess.
fie/dpa