Auf Smartphones und Computer zugreifen, um uneingeschränkt Inhalte einzusehen – das will die Bundesregierung Ermittlern mit einem neuen Gesetz ermöglichen. Die Fakten zum Staatstrojaner:
Mit der Rubrik #FINKaboutit beleuchtet die Redaktion von FINK.HAMBURG regelmäßig relevante Themengebiete. Und trägt dafür die wichtigsten Fakten, News und Hintergrundinformationen zusammen.
1. Was ist ein Staatstrojaner?
Der Staatstrojaner ist ein Instrument zur Überwachung der Telekommunikation von Zielpersonen. Ein entsprechendes Gesetz soll im Rahmen der Reform der Strafprozessordnung erlassen werden. Es erlaubt Ermittlern, mithilfe eines Programms die Geräte von Kriminellen zu hacken. So können sie Inhalte einsehen, die über Messengerdienste mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung versendet werden, beispielsweise WhatsApp. Bisher durfte die Polizei bei bestimmten Straftaten lediglich Telefone abhören.
Staatstrojaner sind kleine Programme, die heimlich auf den Geräten verdächtigter Personen installiert werden sollen. Sie machen die gesendeten und empfangenen Daten vor der Verschlüsselung sichtbar. Spätestens seit der Snowden-Affäre ist es für Ermittler schwer geworden, verschlüsselte Inhalte zu durchleuchten. WhatsApp hatte seine Datenschutz-Bestimmungen entsprechend angepasst.
2. Wann wird das neue Gesetz verabschiedet?
Nach Informationen von „Netzpolitik.org“ soll das Gesetz diese Woche im Bundestag beschlossen werden. Mitte Mai hatte die Bundesregierung den Gesetzesentwurf veröffentlicht, der den Einsatz der Staatstrojaner auch bei Alltagskriminalität erlauben soll.
3. Wer befürwortet den Staatstrojaner?
Das neue Gesetz wird von der schwarz-roten Koalition befürwortet. Von Union und SPD kommt auch der Änderungsantrag im laufenden Gesetzgebungsvefahren des Bundestags. Bei der Internetkonferenz „Re:publica“ im Mai verteidigte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) das Vorhaben der Bundesregierung: So sei es inakzeptabel für den Staat, dass es Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen in Messengerdiensten gibt, da sie eine Strafverfolgung technisch ausschließe. Er halte die Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung „unter rechtsstaatlichen Voraussetzungen“ für zwingend geboten.
Polizisten und Geheimdienstler sprechen sich ebenfalls für die Nutzung der Staatstrojaner aus. Schon lange fürchtet man in Ermittlerkreisen das Phänomen „going dark“. Damit ist gemeint, dass Beamte aufgrund der Chat-Verschlüsselungen immer weniger Zugang zu relevanten Kommunikationen haben. Mit dem Einsatz der Staatstrojaner soll der Kampf gegen Terroristen und Schwerverbrecher leichter fallen. So sagte Peter Henzler, Vizepräsident des Bundeskriminalamtes (BKA) im Bundestag, man könne mit dem Gesetz endlich „die Ermittlungsfähigkeit der Behörden überhaupt erst herstellen.“
4. Was versteht man unter „Quellen-TKÜ“?
Die Abkürzung steht für Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Sie darf nach dem Erlassen des Gesetzes bei 38 verschiedenen Straftaten auch in Smartphones und Computern durchgeführt werden. Unter die Straftaten fallen auch Delikte wie Sportwettbetrug oder Drogendelikte. Die bisher genutzte herkömmliche TKÜ ging den Umweg über die Telefonieanbieter. Bei der Quellen-TKÜ greifen die Ermittler direkt auf die Endgeräte der zu durchleuchtenden Person zu.
5. Was bedeutet „Online-Durchsuchung“?
Die sogenannte Online-Durchsuchung geht über die Abhörung der Kommunikation bei der Quellen-TKÜ hinaus. Sie wird es den Behörden laut des Gesetzesentwurfes in Zukunft möglich machen, bei 27 Straftaten IT-Geräte vollständig zu durchsuchen und alle gesicherten und übermittelten Daten auszuwerten. Die Online-Durchsuchung war dem BKA in der Vergangenheit nur zum Abwehren von internationalem Terrorismus erlaubt.
6. Wer kritisiert das neue Gesetz?
Staatstrojaner werden von verschiedenen Seiten umfassend kritisiert:
- Ein Bündnis aus sechs Bürgerrechtsorganisationen sprich von einem schweren Eingriff in das Grundrecht. So erklären die Organisationen gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Hintergrund“: „Innerhalb weniger Wochen und ohne jede öffentliche Debatte, ohne Möglichkeiten der Beteiligung der Zivilgesellschaft, soll einer der intensivsten Grundrechtseingriffe, der der Polizei überhaupt gestattet ist, zum Gesetz gemacht werden.“
- Der Chaos Computer Club (CCC) kritisiert vor allem die Gefährdung der allgemeinen IT-Sicherheit in Deutschland. Falk Garbsch, Sprecher des CCC, äußerte sich dazu gegenüber „Netzpolitik.org“ wie folgt: „Nach ihrem peinlichen Desaster beim letzten Staatstrojaner-Versuch ist abzusehen, dass staatliches Hacken mit Hilfe zweifelhafter Vertragspartner zu einer Gefährdung der IT-Sicherheit aller werden wird.“
- Die Opposition sorgt sich um die technische Begrenzbarkeit der Eingriffe. Die Rechtexpertin der Grünen, Katja Keul, sagte gegenüber “Der Spiegel”: “Keiner weiß, ob der Trojaner das Handy-Mikrofon anschaltet, die Fotofunktion aktiviert oder die Tastatureingaben mitliest – und ob und wann er tatsächlich wieder abgeschaltet wird. So drohen uferlose Grundrechtseingriffe.”
7. Warum bleibt die öffentliche Debatte so klein?
Die Regierung verzichtet auf einen eigenen Gesetzesentwurf. Stattdessen wurde ein Änderungsantrag von Union und SPD gestellt. Durch diese Vorgehensweise entfällt die erste Lesung des Entwurfs im Bundestag. Insgesamt verkürzt sich das parlamentarische Verfahren und somit auch die Diskussion in der Öffentlichkeit. Hierzu äußerte sich Tobias Singelnstein, Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, gegenüber Netzpolitik.org kritisch: „Es ist ein starkes Stück, dass diese extrem umstrittene Maßnahme nun plötzlich mittels eines Änderungsantrages zu einem laufenden Gesetzgebungsverfahren binnen Wochen durchgepaukt werden soll. Ein solcher Schweinsgalopp durch die Hintertür hat mit demokratischer Debattenkultur nichts zu tun.“