Antrag zurückgewiesen: AfD-Politikerin Alice Weidel. Foto: Soeren Stache/DPA
Antrag zurückgewiesen: AfD-Politikerin Alice Weidel. Foto: Soeren Stache/DPA

Das Landgericht Hamburg hat den Unterlassungsantrag von Alice Weidel gegen den NDR zurückgewiesen. Die AfD-Politikerin wurde in der Satire-Sendung “extra 3” als “Nazi-Schlampe” betitelt.

AfD-Politikerin Alice Weidel hatte gegen den NDR einen Unterlassungsantrag beantragt, nachdem sie am 27.4. vom Moderator der Sendung “extra 3” als “Nazi-Schlampe” bezeichnet wurde. Das Landgericht Hamburg entschied nun, dass es sich bei der Aussage um Satire handelt.

Die Äußerung des Moderators sei im konkreten Kontext von der Meinungsfreiheit gedeckt. Da die Spitzenkandidatin der AfD im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehe, müsse sie überspitzte Kritik hinnehmen. Mit einer Beschwerde durch Alice Weidel gegen die Entscheidung werde laut Landgericht Hamburg gerechnet.

In der betreffenden Sendung wurde ein Video gezeigt, in dem Alice Weidel auf dem AfD-Parteitag eine Rede hält. Sie sagt: “Es muss endlich Schluss damit sein, dass diejenigen, die auf die Missstände in unserem Land hinweisen, härter bekämpft werden als die Missstände selbst. Und wir werden uns als Demokraten und Patrioten trotz dessen nicht den Mund verbieten lassen. Denn die politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte.”

Der Moderator kommentierte das Video mit den Worten “Jawoll, Schluss mit der politischen Korrektheit! Lasst uns alle unkorrekt sein, da hat die Nazi-Schlampe doch recht. War das unkorrekt genug? Ich hoffe!”

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