Im Streit um das Protestcamp im Stadtpark gibt es eine neue Wendung: Das Verbot der Dauerkundgebung wurde aufgehoben. Polizeipräsident Ralf Martin Meyer kündigte bereits an, in Berufung gehen zu wollen.
Das für den Zeitraum vom 30. Juni bis zum 9. Juli geplante Protestcamp im Hamburger Stadtpark muss durch die Stadt geduldet werden. Diese Entscheidung traf das Hamburger Verwaltungsgericht am Mittwoch. G20-Gegner planen im Stadtpark eine Dauerkundgebung mit dem Namen “Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen”. Die Veranstaltung wurde durch eine Allgemeinverfügung am 21. Juni zunächst verboten. Die Veranstalter erhoben dagegen Widerspruch.
“Nach dem Versammlungsgesetz könne die Versammlungsbehörde zwar ein Versammlungsverbot in der Form einer Allgemeinverfügung erlassen. Ein Verbot auch von friedlich verlaufenden Versammlungen setze aber einen polizeilichen Notstand voraus”, teilte das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung mit. Die Darlegung dieser Voraussetzung wurde durch die Stadt nicht hinreichend erfüllt, so das Verwaltungsgericht weiter.
Neben Wohnzelten soll es in dem Protestcamp eine Bühne und Veranstaltungszelte geben. Die Organisatoren rechnen mit etwa 10.000 Teilnehmern, die in 3.000 Wohnzelten unterkommen sollen.
In sozialen Netzwerken teilen die Gegner von G20 bereits ihre Freude zu der Entscheidung mit:
Yes we #camp! Eilverfügung des #NoG20-Camps im #Stadtpark erfolgreich. Das Zeltlager für Aktivist_innen ist wieder legal. #G20HAM17
— iL Hamburg (@iL_Hamburg) 21. Juni 2017
Das Camp im Stadtpark hat vor dem Verwaltungsgericht gewonnen, sagt der Rechtsanwalt auf der PK.
Das Camp ist derzeit erlaubt.
Hurra! #NoG20 pic.twitter.com/UT7vihMG2p— #NoG20 Info Hamburg (@G20HH2017) 21. Juni 2017
Auch der Polizeipräsident Ralf Martin Meyer, der heute im Rahmen des Twittertags zu G20 twittert, reagierte auf die Nachricht: Die Polizei wird juristischen weiter gegen das Camp vorgehen. Es bleibt also abzuwarten, ob es bei der Entscheidung tatsächlich bleibt.
Wir gehen in die Beschwerde. Ich gehe von weiteren Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zur Klärung aller Fragen aus. RMM
— Polizei Hamburg (@PolizeiHamburg) 21. Juni 2017
had/ dpa
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