Sonntagsfrieden
Viele Einzelhandel fordern eine Liberalisierung der Öffnungszeiten. Kirche und Gewerkschaften halten dagegen. Foto: dpa

Streit um Öffnungszeiten: Das Bundesverwaltungsgericht hat entscheiden, dass die bisherige Regelung in Hamburg zur Öffnung von Geschäften an Sonntagen, überarbeitet werden muss.

Einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zufolge dürfen Geschäfte und Kaufhäuser in Hamburg nur noch sonntags öffnen, wenn nicht der Verkauf im Vordergrund steht, sondern die Sonntagsöffnung die Zugabe einer Hauptveranstaltung darstellt. Kirchen, Gewerkschaften und Verbände suchen nun gemeinsam mit der Politik nach einer Möglichkeit zur Umsetzung. Noch vor der Sommerpause soll in der Hamburger Bürgschaft ein Beschluss gefasst werden.

Sonntagsfrieden auf der Kippe

In Hamburg galt bisher der Sonntagsfrieden – ein Kompromiss zwischen Kirchen, der Gewerkschaft Ver.di und den Einzelhandelsverbänden. Maximal vier Mal im Jahr wird sonntags das Einkaufen in der Stadt von 13 bis 18 Uhr genehmigt. Dieser Beschluss funktionierte bislang für alle Beteiligten. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss die aktuelle Regelung geändert werden.

“ES REICHT NICHT, EIN KINDERKARUSSELL UND EINE POMMESBUDE AUFZUSTELLEN”

Die beteiligten Akteure nehmen dabei unterschiedliche Perspektiven ein: Die Gewerkschaft Ver.di stellt sich grundsätzlich gegen die Sonntagsöffnung. Die Arbeitnehmervertretung hat bereits in vielen Städten mit Erfolg gegen Anträge von Einzelhändlern geklagt. Ver.di-Chef Berthold Bose sagte gegenüber dem Hamburger Abendblatt zum neuen Urteil: „Es reicht nicht, ein Kinderkarussell und eine Pommesbude aufzustellen, damit der Einzelhandel sonntags öffnen kann.“

Einige Einzelhändler setzen sich indes für eine Liberalisierung der Öffnungszeiten ein. Sie wünschen sich, ohne Einschränkungen an sieben Tagen in der Woche ihre Waren verkaufen zu dürfen. “Händler, Mitarbeiter und Kunden sind mündig genug, um zu entscheiden, ob sie sonntags verkaufen, arbeiten und einkaufen wollen”, sagte Karstadt-Chef Stephan Fanderl. Sein Unternehmen unterstützt gemeinsam mit Galeria Kaufhauf die Initiative “Selbstbestimmter Sonntag”.

Umsetzung liegt bei den Ländern

Seit 2006 entscheiden die Länder selbst darüber, wie oft Geschäfte an Sonntagen öffnen dürfen –  allerdings nicht ohne Einschränkungen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte dazu vor Jahren, dass sonntags nur verkauft werden dürfe, wenn ein “enger räumlicher Bezug zum konkreten Marktgeschehen” bestehe und es einen “bestimmten Anlass” gebe. Kirchen und Gewerkschaften klagten in der Vergangenheit häufig dagegen.

Die nächsten verkaufsoffenen Sonntage in Hamburg:

  • 01.10.17 von 13:00 bis 18:00
  • 05.11.17 von 13:00 bis 18:00

rob