Autonome auf dem Dach eines Wohnhauses am Schulterblatt.
Autonome auf dem Dach eines Wohnhauses am Schulterblatt. Foto: Jonas Dengler

Vermummte des schwarzen Blocks laufen durch die Straßen. Sie schlagen Fensterscheiben ein und setzen Autos in Brand. Bleiben die Besitzer auf dem Schaden sitzen?

Während des G20-Gipfels mussten Hamburger mit ansehen, wie vermummte Mitglieder des schwarzen Blocks Autos in Brand steckten und Fensterscheiben einschlugen. Nur wenige Randalierer können wahrscheinlich persönlich haftbar gemacht werden. Übernehmen Versicherungen die entstandenen Sachschäden?

Schäden an Autos

Abgebrochene Außenspiegel, zerkratzter Lack und eingeschlagene Fensterscheiben: Diese Schäden deckt nur die Vollkaskoversicherung ab. Hat das Auto durch Brandstiftung Feuer gefangen, übernimmt die Kosten jedoch auch die Teilkasko. In der Regel erhalten Versicherte über die Teilkaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert zurück. Das bedeutet, dass nur die Kosten für ein gleichwertiges Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt übernommen werden. Je teurer die Police, desto größer ist jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass auch die Kosten für einen Neuwagen erstattet werden.

G20 in Hamburg: Abgebranntes Auto in Altona
In Altona wurden von G20-Gegnern etliche Autos angezündet. Foto: Wilm Dohmeyer

Schäden an Gebäuden

Zertrümmerte Scheiben, aufgebrochene Läden und Brandschäden: In diesen Fällen greifen Wohngebäude- und Hausratversicherung ein. Allerdings sollte im Falle der Fensterscheiben Glasbruch mitversichert sein. Durch Steinwürfe beschädigte Außenfassaden sind meist nur durch eine teurere Versicherung abgesichert. Dafür sollte in der Police der Punkt “unbenannte Gefahren” mit aufgenommen sein. Dieser Versicherungsschutz deckt zum Beispiel “Innere Unruhen” und “Böswillige Beschädigungen” ab.

G20 in Hamburg: Zerstörter Laden in der Schanze.
Zerstörter Laden in der Schanze. Foto: Johanna Felde

mit dpa