Ab dem 1. Juli wird in Hamburg Hasskriminalität differenzierter erfasst. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann etwa zwischen antisemitisch, antiislamisch und behindertenfeindlich motivierten Straftaten.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg dokumentiert ab dem 1. Juli noch differenzierter, welche Motive Straftaten, die aus Hass begangen wurden, zugrunde liegen. Das berichtet das “Hamburger Abendblatt”. Unterschieden wird dann etwa zwischen religiösen Hintergründen – also ob eine Tat antisemitisch, antichristlich oder antiislamisch motiviert ist – oder behindertenfeindliche Absichten hat. Auch Straftaten, die sich gegen die sexuelle Orientierung oder das Geschlecht des Geschädigten richten, würden entsprechend eingeordnet.

“Bei Hasskriminalität wird nicht nur dem einzelnen Opfer Schaden zugefügt, sondern solche Taten vergiften auch das gesamtgesellschaftliche Klima”, sagte Justizsenator Till Steffen von den Grünen dem “Hamburger Abendblatt”. Bislang seien in der Statistik nur fremdenfeindliche, rassistische und politisch motivierte Übergriffe gesondert erfasst worden.

Häufiges Motiv: Verunsicherung einer Minderheit

Die Unterscheidung ist wichtig, da die Straftaten häufig darauf abzielen, eine Minderheit zu verängstigen, teilte die Hamburger Staatsanwaltschaft mit. Senator Steffen legte dar, dass die Politik mit den erfassten Informationen besser abschätzen kann, wie sich die verschiedenen Arten der Hasskriminalität entwickeln und wie ihnen entgegengewirkt werden kann.

Der Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich sagte der “Welt”: “Die genauere statistische Erhebung bedeutet für die Staatsanwaltschaft in Hamburg zunächst eine Menge Mehrarbeit. Auf der anderen Seite wollen wir natürlich nichts unversucht lassen, um das Phänomen besser einschätzen zu können.” Da lohne sich jeder Fortschritt.

Die neue Regelung geht auf eine Initiative von Senator Steffen zurück, welche er im Jahr 2016 in die Justizministerkonferenz eingebracht hatte. Das berichtet die “Welt”. In deren Nachgang sei eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, an der Bund und Länder beteiligt gewesen seien, genauso wie die Hamburger Justizbehörde. Zukünftig soll in allen Bundesländern Hasskriminalität auf diese Weise erfasst werden.

Opfer oft junge Männer mit Migrationshintergrund

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) verwies in der “Welt” auf eine Dunkelfeldstudie zum Thema Hasskriminalität gegen Flüchtlinge, Migranten und Muslime. Das niedersächsische Landeskriminalamt war bei der Durchführung der Studie zu dem Schluss gekommen, dass die Opfer von Hasskriminalität sehr oft Männer mit Migrationshintergrund im Alter zwischen 16 und 34 Jahren seien.

LKA-Landeschef Jan Reinecke begrüßt in der Berichterstattung die neue Regelung: „Hasskriminalität richtet sich gegen die Grundlage moderner, multikultureller Gesellschaften und bedroht somit das friedliche Zusammenleben und die demokratischen Strukturen.“ Dem Phänomen der Hasskriminalität müsse sensibel und vorurteilsfrei begegnet werden.

tob