Der Campus Design, Medien und Information der HAW Hamburg.
Der Campus Design, Medien und Information der HAW Hamburg. Foto: Paula Loske-Burkardt

Studentische Mitglieder des Hochschulsenats und der Fakultätsräte der HAW Hamburg sollen künftig weniger Geld für die Teilnahme an Gremiensitzungen bekommen. Der AStA protestiert. Das Präsidium rechtfertigt den Schritt mit erhöhten Kosten.

Die Entscheidung des Präsidiums, die Sitzungsgelder für studentische Mitglieder des Hochschulsenats und der Fakultätsräte zu kürzen, wurde am 21. Juni in einer Sitzung des Hochschulsenats heftig diskutiert. Momentan sieht das Präsidium eine Kürzung der Sitzungsgelder von 93 Euro auf 10 Euro vor. Dagegen wehrt sich der AStA. Durch die Senkung könnten sich Studierende die Teilnahme an der Hochschulpolitik nicht mehr leisten. Die Kürzung sende das Signal, studentische Mitarbeit sei für die HAW Hamburg nicht relevant.

Präsidium zeigt sich gesprächsbereit

Das Präsidium zeigt sich gesprächsbereit, die Hochschule verweist aber auf geänderte Rahmenbedingungen: “Ein niedrigeres Sitzungsgeld wird aufgrund der Einführung der Departmentsräte durch die Änderungen im Hamburgischen Hochschulgesetz nötig.” Durch die 18 neuen Departmentsräte wäre die Zahl der Studierenden gestiegen, die die 93 Euro pro Sitzung erhalten hätten. Damit die Gesamtkosten im Rahmen der gebotenen Sparsamkeit bei der Verwendung öffentlicher Mittel blieben, müsse das Sitzungsgeld sinken. Dies diene auch der Gleichbehandlung aller Gremienvertreterinnen und- vertreter: In vielen anderen Gremien erhielten Studierende weniger oder kein Sitzungsgeld. Das Präsidium sei offen für eine Erhöhung des neuen Sitzungsgeldes. In einer vergangenen Sitzung des Hochschulsenats wurde ein Vorschlag eingebracht, ein einheitliches Sitzungsgeld von 25 Euro einzuführen.

Die neue Regelung trat bereits am 01. September 2017 in Kraft, für die Mitglieder des Hochschulsenats und der Fakultätsräte gilt aber bis zum 31.08.2018 noch die alte Regelung. Konkret betreffen die Änderungen der Sitzungsgelder Mitglieder des Hochschulsenats und der Fakultätsräte, die bisher 93 Euro pro Sitzung erhalten, sowie Mitglieder der Berufungs- und Studienreformausschüsse und der gemeinsamen Kommissionen, die bisher 13 Euro pro Sitzung erhalten.

ar