Das Hamburger Landgericht hat heute entschieden, dass die Mietpreisbremse nicht rückwirkend für Verträge aus dem Jahr 2015 anwendbar ist. Ein Mieter hatte gegen ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona Berufung eingelegt.
Die Mietpreisbremse greift laut Landgericht Hamburg nicht rückwirkend für Verträge aus dem Jahre 2015. Das entschied das Hamburger Landgericht, nachdem ein Mieter gegen ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona Berufung eingelegt hatte. Zwar erließ die Stadt im Juni 2015 eine entsprechende Verordnung, veröffentlichte sie aber ohne Begründung. So entsprach sie nicht den Vorgaben des Bundesgesetzes und war nicht wirksam, als der Kläger im September 2015 seinen Mietvertrag abschloss.
Richter Kabir Latif erklärte, die Verordnung muss für die Allgemeinheit nachvollziehbar sein. Später veröffentlichte Begründungen des Senats zur Mietpreisbremse in Hamburg haben keine Rückwirkung auf zuvor abgeschlossene Verträge von Mietern. Ob die Hamburger Mietpreisbremse tatsächlich hinfällig ist, ist offen: Kein Gericht sei an die Entscheidung des Landgerichts gebunden, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen der dpa.
Im aktuellen Fall hatte der Mieter einer Wohnung im Hamburger Stadtteil Ottensen seinen Vermieter verklagt. Der Mann hatte seit 2015 eine Nettokaltmiete von 14,01 Euro pro Quadratmeter gezahlt, was seiner Meinung nach gegen die Mietpreisbremse verstieß. Laut Mieter betrug die ortsübliche Vergleichsmiete damals 8,75 Euro pro Quadratmeter, so dass die Miete 9,63 Euro je Quadratmeter nicht hätte übersteigen dürfen.
Schon in erster Instanz war die Klage vom Amtsgericht Hamburg-Altona abgewiesen worden, “da die Mietpreisbegrenzung in Hamburg nicht wirksam in Kraft gesetzt worden sei”, so das Gericht.
dpa/jt