Seit heute, Mittwoch den 10. Oktober, wird die Gerichtsverhandlung um die Böllerexplosion, die an der S-Bahn-Station Veddel im Dezember stattgefunden hat, fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von acht Jahren wegen versuchten Mordes gegen den 52-jährigen Angeklagten zu verhängen.
Am heutigen Mittwoch beginnt am Landgericht Hamburg die Weiterführung des Gerichtsverfahrens um den 52-jährigen Angeklagten, der im Dezember 2017 am S-Bahnhof Veddel zwei so genannte Polenböller gezündet haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mordversuch in vier Fällen, gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vor. Der Mann gab zu Beginn des Prozesses im Juni ein Teilgeständnis ab. Sein Verteidiger sprach sich für eine Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren aus. Er sieht keinen Beleg für einen Tötungsvorsatz.
Explosion im vergangenen Dezember
Am 17. Dezember 2017 explodierte beim Einfahren eines Zuges an der S-Bahn Station Veddel ein selbstgebasteltes Paket, bestehend aus 73 Montageschrauben und zwei pyrotechnischen Sprengkörpern. Die Explosion verfehlte nur knapp einen am Gleis wartenden Passanten. Ein Fahrgast des einfahrenden Zuges erlitt ein Knalltrauma, eine Windschutzscheibe ging zu Bruch.
Im Prozess wird unter anderem geprüft, ob der Angeklagte Kontakt zur rechtsextremistischen Szene unterhält.
jt/dpa