Terrorismus-Verfahren: Das Hanseatische Oberlandesgericht am Sievekingplatz ist zuständig für Zivil-, Familien- und Strafsachen. Der Staatsschutzsenat beschäftigt sich mit Fällen, die einen terroristischen Hintergrund haben.
Das Hanseatische Oberlandesgericht am Sievekingplatz ist zuständig für Zivil-, Familien- und Strafsachen. Der Staatsschutzsenat beschäftigt sich mit Fällen, die einen terroristischen Hintergrund haben. Foto: Pixabay

Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht werden immer mehr Prozesse gegen mutmaßliche Terroristen verhandelt. Dazu zählen auch Fälle aus anderen Bundesländern. Ob Hamburg dafür Geld bekommt, ist unklar.

Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgericht führt immer mehr Verfahren gegen mutmaßliche Terroristen. Im vergangenen Jahr bekamen die Richter 57 Verfahren von der Bundesanwaltschaft aus Karlsruhe zugewiesen. Nicht alle davon sind Hamburger Fälle: 20 davon sind Schleswig-Holstein zuzuordnen, acht Mecklenburg-Vorpommern und fünf Bremen. Diese Zahlen gehen aus einer jüngst veröffentlichen Senatsantwort auf Anfrage der CDU hervor.

Der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Richard Seelmaecker hat die Anfrage gestellt und kritisiert: “Es ist nicht nachvollziehbar, dass Hamburg bis heute keinen Cent für die teuren Staatsschutzverfahren erhalten hat, die die Richter an unserem Oberlandesgericht für unsere Nachbarländern durchführen”.

“Kein Geld zu verschenken”

Mit seinen Nachbarländern hat Hamburg eigentlich vertraglich vereinbart, dass diese ihren Teil der Verfahrenskosten übernehmen. Bislang gelte das allerdings nicht für Verfahren, die von der Bundesanwaltschaft bearbeitet und dann nach Hamburg weitergegeben werden, erklärt die Justizbehörde. Hamburg bekommt Verfahren zum Beispiel dann zugewiesen, wenn Angeklagte in einem der norddeutschen Bundesländer festgenommen wurden oder die Tat dort verübt wurde. Seelmaecker fordert Justizsenator Till Steffen zum Handeln auf, schließlich habe Hamburg kein Geld zu verschenken.

Die Sprecherin der Justizbehörde sagt dazu, dass die Verhandlungen zur Kostenübernahme mit den Nachbarländern laufen würden. Sie hätten bereits ihre Bereitschaft signalisiert, sich an den Kosten zu beteiligen.

2012 haben Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein den gemeinsamen Senat am Oberlandesgericht – speziell für Straftaten mit terroristischem Hintergrund oder Spionage – gegründet. Grund dafür ist, dass solche Verfahren sicherheitstechnisch aufwändig und teuer seien, heißt es in einer Erklärung der Justiz aus Mecklenburg-Vorpommern. Das Hanseatische Oberlandesgericht ist sonst in erster Linie für Zivil-, Familien- und Straffälle in Hamburg zuständig.

la/dpa