Der erste Prozess um die Brandstiftungen an der Elbchaussee während des G20-Gipfels hat begonnen. Angeklagt sind fünf Männer. Ihnen wird unter anderem Landfriedensbruch vorgeworfen.
Die Bilder von der Elbchaussee am Freitagmorgen des G20-Gipfels gingen um die Welt: Autos brannten, Böller flogen und Scheiben wurden eingeschlagen. Es entstand ein Schaden von rund einer Million Euro. Die Polizei schritt nicht ein, sie war mit der Sicherung des G20-Gipfels beschäftigt. Videoaufnahmen von dem Aufmarsch sorgten für Entsetzen bei vielen Hamburger*innen. Bei den Ermittlungen durchsuchte die Polizei auch Wohnungen in Italien, Frankreich, Spanien und der Schweiz.
Zum ersten Mal stehen nun fünf Angeklagte dafür vor Gericht, vier junge Männer aus Hessen und ein Franzose. Ihnen wird Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Weitere Anklagepunkte sind Mittäterschaft bei Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz. Bei einer Verurteilung sind bis zu zehn Jahre Haft und Schadensersatzforderungen von einer Million Euro möglich. Die Angeklagten schweigen bisher zu den Vorwürfen.
Keine konkreten Tatvorwürfe
Die Anklage wirft den Männern vor “als unterstützende Teilnehmer” an dem Aufmarsch teilgenommen zu haben. Als Teil der Vermummten hätten sich diese als Mittäter strafbar gemacht. Es gibt keine Beweise dafür, ob die Männer eigenhändig Gewalt ausgeübt haben. Trotzdem werden ihnen die begangenen Straftaten zugeordnet. Die Staatsanwaltschaft will die Angeklagten in Videos des Aufmarschs anhand von Auffälligkeiten an Kleidung und Rucksäcken erkannt haben.
Außerdem, so die Anklage, stünden die Vermummten nicht unter dem Schutz des Versammlungsrechts und daher sei auch der Tatbestand des Landfriedensbruchs erfüllt. Begründung dafür: Es habe kein politisches Anliegen gegeben, sondern es sei ein Zusammenschluss von Kriminellen gewesen, mit dem Ziel schwere Straftaten zu begehen.
Die Verteidiger argumentierten in sogenannten Opening Statements, die Polizei hätte einschreiten müssen, um ihren Mandanten und anderen friedlichen Teilnehmern des Aufzugs das Demonstrationsrecht zu sichern. “Der wesentliche Punkt ist: Das Ganze war eine Demonstration”, sagte die Rechtsanwältin Gabriele Heinecke. Die Nicht-Anwendung des Demonstrationsrechts mache die gesamte Anklage verfassungswidrig. Die rund 80 Zuschauer im Saal begrüßten und verabschiedeten die Angeklagten beim Prozessbeginn mit tosendem Applaus und Jubel.
Demo solidarisiert sich mit Angeklagten
Am Abend vor Prozessbeginn zogen rund 350 Demonstrierende unter dem Motto „Gemeinsam gegen Repression“ von der Roten Flora zur Untersuchungshaftanstalt (UHA) am Holstenglacis. Sie wollten damit ihre Unterstützung für die Angeklagten zeigen. Gegen 19.30 Uhr wurde die Demo für beendet erklärt. Die Stimmung war die ganze Zeit über friedlich. Die Polizei war mit insgesamt 1100 Einsatzkräften vor Ort.
ps/dpa