Gefälschte Shops, geklaute Identitäten, gestohlene Ausweiskopien: Die Zahl der Betrugsdelikte im Internet steigt. Gleichzeitig sind Ermittlungsverfahren bei Online-Betrug selten erfolgreich – das wissen auch die Täter.

Mit einem fiesen Stechen zerbröckelt das Vertrauen. Das Geld ist weg, der Verkäufer untergetaucht, die Tickets für die Podcast-Aufzeichnung existieren nicht. Mit kalten Fingern suchen wir auf dem Handy die Hotline der Bank heraus. Innerhalb von zwei Wochen will diese mithilfe der Kontodaten versuchen, das überwiesene Geld zurückholen. Ein Versprechen gibt es nicht, nur Gebühren und ein ziemlich mieses Gefühl. Nach der Überweisung des Betrages kam seitens der Verkäuferin nie wieder eine Antwort. Trotz mehrfachen Anrufen und Nachrichten.

Wer schon einmal Opfer von Online-Betrug wurde, kennt die Niedergeschlagenheit, die sich breit macht, wenn der Schwindel offenbar wird. 2018 hingen ein Fünftel der Betrugsdelikte in Hamburg mit dem Internet zusammen. Laut Florian Abbenseth, Sprecher der Polizei Hamburg, hat sich mit der Weiterentwicklung des Internets auch das Kaufverhalten der Bürger verändert: “Waren werden mittlerweile häufig über das Internet bestellt, weil der Einkauf einfach und unkompliziert erfolgt. Ebenso schnell und unkompliziert ist es aber auch für den Täter, inkriminierte Ware zu veräußern, ohne dabei die eigene Identität preiszugeben.”

3, 2, 1, doch nicht meins!

“Hey, also meine Karten werden nicht ankommen, da es sie wohl nicht geben wird.” schreibt uns Julia H.* aus Hamburg. Sie sucht genau wie wir noch zwei Tickets für dieselbe ausverkaufte Show und hatte ein seriös wirkendes Profil auf Facebook entdeckt. Auf Anfrage bekommt sie sogar ein Foto eines Personalausweises und der Tickets. Daraufhin überweist sie das Geld an eine Münchner Online-Bank. Mehrere Tage verstreichen, aber der Briefkasten bleibt leer.

Julia wird misstrauisch und informiert die Bank und die Polizei. Diese teilt ihr mit, dass die Person auf dem Ausweis höchstwahrscheinlich nicht die betrügende Person ist und die Chance, diese zu ermitteln, gering sei. Auf der Wache erstatten auch wir Anzeige und sprechen mit der zuständigen Polizistin. Bei Plattformen wie Ebay oder Facebook sei es quasi unmöglich Daten anzufragen. Die Daten dieser Unternehmen seien auf amerikanischen Servern abgelegt und unterlägen somit den US-Datenschutzbestimmungen. “Die Anonymität im Internet erschwert die Ermittlungen, denn bei den hinterlegten oder dem Geschädigten mitgeteilten Personalien handelt es sich häufig um Fremdpersonalien, die zuvor betrügerisch erworben wurden, oder um frei erfundene Personalien”, sagt Abbenseth.

Erstellt mit Piktochart von Luise Reichenbach.

Anzeige und Polizeiarbeit to go

Zu einer Strafanzeige raten sowohl die Polizei als auch die Bank, auch wenn die Chance auf Erfolg gering ist. Das Delikt kann entweder bei einem Polizeikommissariat in der Nähe anzeigt werden, oder über das Portal der Hamburger Onlinewache. Betroffene oder Zeug*innen einer Straftat können hier über eine gesicherte Verbindung Anzeige erstatten. Die eingehenden Anzeigen werden automatisch an die zuständige Dienststelle weitergeleitet.

Die Kampagne #VorsichtOnlineBetrug der Hamburger Polizei und der Verbraucherzentrale soll mit Anzeigen auf Online-Betrug aufmerksam machen und vor betrügerischen Online-Geschäften warnen. Die Comics, Plakate und Medienaktionen zeigen unter anderem wie im Internet Geld, Leistungen oder persönliche Daten bei der Wohnungs- oder Partnersuche erschlichen werden.

Im Internet wird gerne betrogen

Mehr Ermittlungsverfahren und eine höhere Aufklärungsquote: Das zeigt die Kriminalstatistik 2018 der Polizei Hamburg. Die Häufigkeit von Waren- und Warenkreditbetrug stieg jedoch um 16,7% auf 10.571 registrierte Fälle an. Insgesamt wurden im Jahr 2018 rund 33.173 Betrugsdelikte in Hamburg registriert. Von allen registrierten Betrugstaten stehen rund 21% in einem direkten Zusammenhang mit dem Internet. Das zeigt deutlich, dass insbesondere Betrugsdelikte, die mithilfe des Internets begangen werden, deutlich zunehmen. Mit dem Wachstum des Onlinehandels steigt vermutlich auch die Anzahl der Tatgelegenheiten für Betrugsdelikte.

Betrug beginnt jedoch nicht mit der Überweisung, sondern schon bei einem Kaufversprechen: Im vergangenem Jahr gab ein Betreiber eines Diätpillen-Produktes auf den Social Media-Kanälen seiner Website an, es mit seinem Produkt in die deutsche Gründershow “Die Höhle der Löwen” geschafft zu haben. Die Betrüger wollten wohl vom guten Ruf der Marke profitieren.

Nach Angaben des “Stern” sollen die euphorischen Postings mit einer Produktseite mit Bestellfunktion verknüpft worden sein. Die Spur führt demnach in die USA, verläuft sich dort aber in einem Netz aus Scheinfirmen. Ein Schwindel, der den Betrügern laut Experten des zugehörigen Print-Magazins “Die Höhle der Löwen” mehrere Millionen Euro einbrachte.

Erstellt mit Piktochart von Luise Reichenbach.

Banken dürfen den Betrug nicht zulassen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht* (BaFin) beaufsichtigt und kontrolliert den gesamten Finanzbereich in Deutschland. Dies schließt auch die Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Wertpapierhandel ein. Eine weitere Aufgabe ist der  Verbraucherschutz. Kontrolle und Transparenz sollen Terrorismusfinanzierung und Geldwäschefälle sowie Korruption, Raub, Steuerhinterziehung oder Waffenhandel verhindern.

In Unternehmensdatenbanken können Verbraucher einsehen, ob ein bestimmtes Unternehmen oder Institut gelistet ist und somit beaufsichtigt wird. Besteht der Verdacht, dass der Täter oder die Täterin bei gelisteten Banken oder Instituten einen Decknamen oder eine falsche Identität verwendet, sollte die BaFin umgehend informiert werden.

Unterstützt die BaFin die Meldung oder Beschwerde, wendet sie sich selbst an das betreffende Institut. Wichtig ist, dass die BaFin nur gegen beaufsichtigte Unternehmen vorgehen kann. Hinweise helfen der Aufsicht dabei, Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz aufzudecken und dagegen vorzugehen.

Fazit

Sowohl der Versuch eines Rückholverfahrens des überwiesenen Geldes bei der Bank als auch eine Strafanzeige bei der Polizei sind im Falle eines Online-Betruges wenig erfolgversprechend – beides sollte man trotzdem tun. Durch gestohlene oder gefälschte Identitäten können sich Betrüger verstecken und wiegen sich häufig in Sicherheit.

Bleibt der Täter trotz polizeilicher Ermittlungen anonym, gibt es noch die Möglichkeit, eine schriftliche Beschwerde bei der BaFin einzureichen. Sollte das Konto der betrügerischen Person nicht unter Angabe der wahren Identität eröffnet worden sein, liegt es an der BaFin, die betroffene Bank wegen ihrer mangelnden Kontrolle abzustrafen und somit doch noch das gezahlte Geld wiederzuholen.

Dating, Shopping, Wohnungssuche: Auch wenn das Internet viele Möglichkeiten bietet, sollte man sich für manches am besten doch noch persönlich treffen. Den Podcast streamen wir aber nun doch nur zu Hause, statt live dabei zu sein.

*Name von der Redaktion geändert.

Illustration: Stephanie Windt