Bis zu 600 Euro können Reisende nach Flugausfällen und Verspätungen zurückerstattet bekommen. Deshalb reichen immer mehr Fluggäste in Hamburg Klage ein.
Die Zahl der Fluggäste in Hamburg, die aufgrund von verspäteten oder abgesagten Flügen vor Gericht ziehen, steigt auch in diesem Jahr weiter an. Seit 2017 haben die Klagen gegen Fluggesellschaften zugenommen, sagte ein Sprecher der Hamburger Amtsgerichte.
Während es vor zwei Jahren noch etwa 1500 Verfahren gegeben habe, waren es 2018 bereits rund 2800 Klagen. In diesem Jahr könnten es nach Schätzungen des Gerichts etwa 4.000 Verfahren werden. Die Zahl der Verfahren wird in keiner eigenen Statistik geführt. Daher sind lediglich Schätzungen möglich.
Gerichtsangaben zufolge sei dabei auffällig, dass Passagiere sich vermehrt an Rechtsanwälte wenden, die im eigenen Namen die Entschädigungen einfordern. Die Anzahl der von diesen Anwälten erhobenen Klagen steige dementsprechend stärker an als die von Passagieren selbst. In Hessen hat der Richterbund sogar vor einer zu großen Belastung durch Fluggastklagen gewarnt.
Entschädigungen bis zu 600 Euro
Beim Ausfall eines Fluges oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden steht Fluggästen nach der EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zu. Diese beträgt je nach Flugdistanz 250, 400 oder 600 Euro.
Dabei darf die Annullierung des Fluges allerdings nicht auf einen sogenannten außergewöhnlichen Umstand, wie beispielsweise extremes Unwetter, Naturkatastrophen, Streiks oder Terrorwarnung zurückgehen. In so einem Fall ist die Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht befreit.
Betreuungs- und Versorgungsleistungen stehen den Fahrgästen in jedem Fall zu, auch bei außergewöhnliche Umständen. Diese Leistungen beinhalten Getränke, Mahlzeiten, kostenlose Telefonate und gegebenenfalls Hotelübernachtungen inkl. Transfers.
lud / dpa