Am 23. Februar findet die Bürgerschaftswahl in Hamburg statt. Wähler*innen wählen dann die 22. Bürgerschaft. Welche Termine wichtig sind und was ihr sonst noch zur Wahl wissen solltet.
Termine und Fristen
- 13.01. bis 18.02.2020 Beantragung Briefwahl
- 20.01. bis 01.02.2020 Ankunft der Wahlunterlagen
- 23.02. von 8 bis 18 Uhr Bürgerschaftswahl
Warum wird gewählt?
“Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus” – so steht es in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg. Das heißt Hamburgs Bürger*innen bestimmen die Zusammensetzung der Bürgerschaft. So nehmen sie direkt Einfluss auf politische Entscheidungen und legen fest, wer ihre Interessen vertreten darf.
Seit 2015 findet alle fünf Jahre die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft statt. Die Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Die Grundlagen des Wahlrechts findet ihr im Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft.
- Allgemein: Die Wahl steht allen deutschen Staatsbürger*innen ab 16 Jahren zu. Für die Teilnahme müssen die Wähler*innen mindestens drei Monate in Hamburg gemeldet sein. Niemand darf ausgeschlossen werden.
- Unmittelbar: Die Abgeordneten der Bürgerschaft werden direkt gewählt.
- Frei: Die Entscheidung der Wähler*innen ist geschützt.
- Gleich: Alle Stimmen werden gleich gewichtet.
- Geheim: Gewählt wird in einer Wahlkabine, die nur einzeln betreten werden darf.
Wer steht zur Wahl?
Bei der Bürgerschaftswahl können Parteien, Einzelbewerber*innen ab 18 Jahre und demokratische Wählergemeinschaften antreten. Die Wahlvorschläge müssen auf Wahlkreis- und Landeslisten bei der Landeswahlleitung eingereicht werden. Der Landeswahlausschuss entscheidet über die Zulassung zur Wahlliste.
Parteilose Wählergemeinschaften und Einzelbewerber*innen, die nicht in einem Landtag oder im Bundestag vertreten sind, brauchen für eine Wahlkreisliste mindestens 100 und für eine Landesliste mindestens 1.000 Unterschriften von wahlberechtigten Personen. Die Unterzeichnenden gehen damit aber keine Verpflichtungen ein.
Was macht die Hamburgische Bürgerschaft?
Die Hamburgische Bürgerschaft ist nicht nur das Landesparlament, sondern übernimmt auch die Aufgaben einer Kommunalvertretung. Sie verabschiedet beispielsweise Landesgesetze und beschließt den Haushalt der Stadt. Die Hamburgische Bürgerschaft setzt sich aus 121 Abgeordneten zusammen, die alle zwei Wochen mittwochs tagen. Das Präsidium der Bürgerschaft besteht aus dem/r Präsident*in und den Vizepräsident*innen aus allen Fraktionen. Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens sechs Abgeordneten einer Partei oder Wählervereinigung.
Wo kann ich wählen?
Wer in Hamburg mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und das Wahlrecht besitzt, wird automatisch in das Wahlberechtigtenverzeichnis aufgenommen und erhält ab dem 20. Januar 2020 eine Wahlbenachrichtigung.
Gewählt wird in dem für euch zuständigen Wahllokal am 23. Februar in der Zeit von 8 bis 18 Uhr. Die Auszählungsorte sind frei zugänglich. Außerdem ist eine Briefwahl möglich.
Briefwahl
Seit dem 13. Januar könnt ihr die Briefwahl beantragen und so eure Stimme für die Hamburger Bürgerschaftswahl abgeben. Die Briefwahl kann online beantragt werden. Außerdem gibt es in diesem Jahr eine Neuerung: Die Stadt hat am Gerhart-Hauptmann-Platz eine zentrale Briefwahlstelle eingerichtet. Gegen Vorlage des Ausweises könnt ihr eure Wahlunterlagen abholen und eure Stimme direkt vor Ort abgeben.
Wie wird gewählt?
Für die Wahl zur Bürgerschaft erhaltet ihr zwei Stimmzettel. Auf dem gelben Zettel findet ihr die Landeslisten, also die Listen der Kandidierenden der Parteien und Wählervereinigungen für ganz Hamburg. Der rote Stimmzettel enthält die Listen der Kandidierenden im jeweiligen Wahlkreis – also die Wahlkreislisten.
Für beide Stimmzettel habt ihr jeweils fünf Stimmen, insgesamt könnt ihr also zehn Kreuze setzen. Bei mehr als fünf Stimmen pro Stimmzettel, wird eure Wahl ungültig! Solltet ihr euch verschreiben, fragt ihr am besten direkt nach einem neuen Stimmzettel. Falls ihr euch die Stimmzettel schon im Vorhinein ansehen möchtet, findet ihr hier Musterstimmzettel für euren Wahlkreis.
Der gelbe Stimmzettel (Landeslisten)
Eure fünf Kreuze dürft ihr beliebig verteilen. Ihr könnt zum Beispiel alle fünf Stimmen auf die gesamte Liste einer Partei oder Wählervereinigung abgeben. Dafür macht ihr fünf Kreuze hinter das Feld “Gesamtliste” dieser Partei. Außerdem könnt ihr eure fünf Stimmen auch auf die gesamte Liste mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen verteilen: Dafür macht ihr zum Beispiel drei Kreuze hinter der Gesamtliste der Partei A und zwei Kreuze hinter der Gesamtliste der Partei B.
Der rote Stimmzettel (Wahlkreislisten)
Auch hier habt ihr sowohl die Möglichkeit, alle fünf Stimmen an eine*n Kandidierende*n abzugeben, oder die fünf Kreuze auf mehreren Wahlkreislisten zu verteilen. Allerdings müsst ihr euch hierbei für eine*n Kandidierende*n der Listen der Parteien entscheiden. Außerdem könnt ihr auf dem roten Stimmzettel auch für Einzelkandidierende mit einer eigenen Liste stimmen.
Wo kann ich mich noch informieren?
Die Bundeszentrale für politische Bildung veröffentlicht am 23. Januar den Wahl-O-Mat zur Bürgerschaftswahl in Hamburg. Außerdem gibt seit 2014 auch eine analoge Form des Wahl-O-Mats: Am 25. Januar findet in der Zentralbibliothek der “Wahl-O-Mat zum Aufkleben” statt. Dort können Teilnehmende gemeinsam die 38 Thesen diskutieren und schließlich durch das Anbringen von Klebepunkten für oder gegen die Thesen stimmen.
Wenn ihr euch detailliert mit den Wahlprogrammen der Parteien auseinandersetzen wollt, findet ihr hier einige der Wahlprogramme.
Das geschah bei der Bürgerschaftswahl 2015
2015 nahmen 56,6 Prozent der fast 1,3 Millionen wahlberechtigten Personen an den Bürgerschaftswahlen teil. Das aktive Wahlalter war zuvor von 18 auf 16 Jahre gesenkt worden und die Wahlperiode wurde von vier auf fünf Jahre verlängert. Im Ergebnis verlor die seit 2011 unter dem damaligen Bürgermeister Olaf Scholz allein regierende SPD ihre absolute Mehrheit und bildete eine Koalition mit den Grünen, die derzeit einzige rot-grüne Landesregierung in Deutschland.
Die zentralen Themen waren 2015 die Busbeschleunigung im öffentlichen Nahverkehr, der Bau der Elbphilharmonie, die Landesschulden, die Legalisierung von Cannabis sowie die Bewerbung um die Olympischen Spiele. Seit dem Rücktritt von Olaf Scholz von dem Amt im Frühjahr 2018 ist Peter Tschentscher (SPD) Erste Bürgermeister von Hamburg.
Hier findet ihr die Ergebnisse der letzten Wahlumfrage!
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