Rot-Grüne Klimapanne: Der Hamburger Klimaplan kann nicht wie geplant vor der Bürgerschaftswahl umgesetzt werden. Grund dafür ist eine Richtlinie, nach der der Senat die EU drei Monate zuvor über bestimmte Gesetze informieren muss.
Die Hamburger Bürgerschaft kann den vom Senat beschlossenen Klimaplan nicht wie geplant umsetzen. Eine EU-Richtlinie ist der Grund: Die EU hätte drei Monate zuvor über das vorgesehene Verbot von Öl- und Stromheizungen sowie die Beschränkungen für Klimaanlagen informiert werden müssen. Das erklärte die Umweltbehörde in einem Schreiben an die Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD).
Der Hamburger Senat informierte die EU-Kommission im vergangenen Monat über die Maßnahmen und leitete das Verfahren am 20. Dezember ein. Die Dreimonatsfrist überschreitet daher den Termin der kommenden Bürgerschaftswahl am 23. Februar. Die Bürgerschaft kann somit den ursprünglichen Klimaplan nicht mehr verabschieden.
Klimaplan wird kürzer
Der Inhalt des Briefes wurde vor einer Sitzung des Umweltausschusses der Bürgerschaft am Dienstag bekannt. In dem Schreiben schlägt Umweltstaatssekretär Michael Pollmann vor, die betroffenen Paragrafen aus dem Entwurf herauszunehmen.
Durch den Klimaplan will die Stadt Hamburg den CO2-Ausstoß bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 um 55 Prozent senken. Das entspricht einer Einsparmenge von 7,1 Millionen Tonnen. Bis 2050 soll Hamburg durch mehr als 400 Maßnahmen klimaneutral werden. Mindestens zwei Milliarden Euro werde die Stadt in den nächsten zehn Jahren dafür ausgeben, etwa für klimafreundlichen Nahverkehr und kohlefreie Fernwärme.
Die CDU äußerte Kritik am Vorgehen des Senats. Der im Eilverfahren erstellte Klimaplan verstoße gegen EU-Vorgaben. Außerdem seien die Fraktionen zu spät über den Brief und das Verfahren informiert worden.
lud / dpa
Titelfoto: Nikolas Baumgartner