Nach der wochenlangen Quarantäne dürfen Museen und andere Kultureinrichtungen wieder öffnen. Welche Regeln müssen dabei eingehalten werden und was bleibt in Hamburgs Kulturszene vorerst verboten?
Regelungen, Empfehlungen, Maßnahmen: Es ist nicht leicht im Umgang mit dem Corona-Virus den Überblick zu behalten. Gerade im Freizeitbereich: Was darf ich eigentlich gerade unternehmen, was nicht? Zuletzt hat der Senat am 26. Mai Lockerungen beschlossen. Ein Überblick.
Das ist in Hamburg wieder erlaubt
- Museen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten sind wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Führungen sind in Museen momentan allerdings nicht gestattet. Als Faustregel für die Institutionen gilt: Eine Person muss eine Fläche von 20 Quadratmeter für sich haben. In manchen Museen gilt außerdem die Maskenpflicht. Informiert euch vor einem Besuch auf der Website.
- Spazierengehen, Wandern, Joggen und Radfahren sind unter Einhaltung des Mindestabstands erlaubt. Für gemeinsame Outdoor-Aktivitäten gelten die generellen Regeln des Infektionsschutzes.
- Sportanlagen im Freien dürfen wieder öffnen, das Training muss aber kontaktfrei sein. Auch Sportkurse können stattfinden, wenn die Teilnehmer*innen dabei den Mindestabstand einhalten. Umkleiden und Duschen bleiben allerdings vorerst geschlossen, WC-Anlagen sind geöffnet.
- Das Ausleihen von Fahrrädern, Booten und Sportgeräten ist wieder erlaubt.
- Kinos dürfen theoretisch wieder öffnen, brauchen aber aufgrund des kurzfristigen Beschlusses noch etwas Vorbereitungszeit.
- Autokinos dürfen ebenfalls öffnen und unter Einhaltung der Regeln Filme zeigen.
- Der Tierpark Hagenback und die Botanischen Gärten dürfen ihre Außenbereiche öffnen. Wichtig: Auch hier darf nur eine begrenzte Anzahl von Besucher*innen gleichzeitig anwesend sein. Informiert euch am besten vor eurem Ausflug über den aktuellen Andrang und beachtet die Anweisungen vor Ort.
Das bleibt in Hamburg noch geschlossen
Weiterhin gilt ein grundsätzliches Veranstaltungs- und Versammlungsverbot. Damit sind sowohl öffentliche, als auch private Events gemeint. Das heißt: Auch Hauspartys sind weiterhin untersagt. Detaillierte Informationen zu den Versammlungsbestimmungen und wie lange sie gelten, findet ihr hier. Daraus resultiert, dass wir auf folgende Orte und Aktivitäten noch verzichten müssen:
- Clubs und Tanzlokale, reine Bars und Shisha-Bars
- Museumscafés
- Theater-, Opern- und Konzerthäuser
- Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürger*innenhäusern (mit Ausnahme von Kurs- oder Beratungsangeboten)
- Freizeitparks
- Zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen
- Angebote von Musik- und Tanzschulen (außer Einzelunterricht und Kleingruppenunterricht)
- Schwimmbäder, Thermen, Wellnesszentren
- Fitness- und Sportstudios
- Senior*innentreffpunkte
Kultur in Zeiten von Corona: Nicht übermütig werden
Generell gilt: Die Abstands- und Hygieneregeln müssen unbedingt eingehalten werden. Die Lockerungen der Maßnahmen können nur dann beibehalten und erweitert werden, wenn wir gut aufeinander achten. Indem wir uns an die Regeln halten, tragen wir automatisch einen großen Teil dazu bei, die Situation zu verbessern. Diese Dinge solltet ihr deswegen grundlegend beachten:
- An öffentlichen Orten muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
- In den öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften aller Art und auf Wochenmärkten ist das Tragen einer Mund-und-Nasen-Bedeckung Pflicht.
- Hygiene steht an erster Stelle. Deswegen solltet ihr auf häufiges und gründliches Händewaschen achten, sowie nur in die Armbeuge niesen und husten. Benutzte Taschentücher sollten sofort entsorgt werden.
- Beachtet die Kontaktbeschränkungen: Treffen sind erlaubt mit Personen aus dem eigenen Haushalt und Personen aus einem einzelnen weiteren Haushalt. Dabei dürfen allerdings nie mehr als zehn Menschen zusammenkommen.
Auf der Website des Hamburger Senats findet ihr umfassende Informationen rund um die Corona-Lage. Wir halten euch hier aber auch auf dem Laufenden.
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