Heute musste sich Rapper Maxwell von der 187 Strassenbande vor Gericht verantworten. Der Grund: Unerlaubter Drogen- und Waffenbesitz. Nun muss er 20.000 Euro Geldstrafe zahlen.

Die Hip-Hop-Gruppe aus Hamburg, 187 Strassenbande, fällt nicht nur durch ihre Tracks auf. Einige Mitglieder der Gruppe sind vorbestraft, zum Teil wegen Körperverletzung und Drogendelikten.

Geldstrafe statt Freiheitsstrafe

Nun war der 27-jährige Rapper Maxwell dran: Er musste sich heute um 9 Uhr wegen unerlaubten Drogen- und Waffenbesitzes vor dem Amtsgericht St. Georg verantworten. Ihm drohte eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe: 20.000 Euro muss der Rapper nun bezahlen.

Via Instagram-Story durften Maxwells Fans ihn live zum Gericht begleiten. Er wirkte entspannt: Vier Minuten vor Beginn des Gerichtstermins war er noch auf dem Weg. Das Urteil fiel schnell: Um 10.39 Uhr saß Maxwell, dann schon wieder im Auto auf dem Rückweg. “Der Tag gehört mir”, hört man Maxwell in seiner Instagram-Story sagen.

Posen mit Drogen, Waffen und Geld auf Instagram

Die 187-Rapper posieren gerne mal mit Drogen, Waffen und Geldscheinen auf Instagram. Nicht nur die Fans folgen Bonez MC, Gzuz, Maxwell, LX und Sa4 auf den sozialen Medien auch die Polizei schaut sich die öffentlichen Beiträge der Band an. Eine Razzia war also nicht überraschend.

Sieh dir diesen Beitrag auf Instagram an

today was a good day 🙏🏼

Ein Beitrag geteilt von BONEZ MC 🇩🇪 (@bonez187erz) am

Laut Staatsanwaltschaft seien im April 2018 Marihuana, Kokain, ein Schlagring sowie ein verbotenes Klappmesser in der Wohnung des Verurteilten gefunden worden. Zudem seien im Juli 2018 Marihuana und Utensilien für den Drogenkonsum in einem Auto sichergestellt worden, in dem Maxwell als Beifahrer mitgefahren sei. Die Razzia umfasste noch mehr Objekte in Hamburg, die mit der 187 Strassenbande in Verbindung stehen: Auch das bekannte Tattoo-Studio am Neuen Pferdemarkt wurde durchsucht. Die Vorwürfe gegen den Rapper hätten sich im Wesentlichen bestätigt, begründete die Richterin ihr Urteil.

mfa/dpa

Titelbild: Pixabay