Ein Betreiber mehrerer Fitnessstudios in Hamburg hat gegen die Schließung wegen des Teil-Lockdowns geklagt. Das Verwaltungsgericht gab dem Antrag nun statt. Bis die Studios wieder öffnen, könnte es dennoch dauern.

Wegen des Teil-Lockdowns als Reaktion auf die steigenden Corona-Fallzahlen mussten auch Fitnessstudios im November schließen. Gegen diese Maßnahme gibt es nun ein Urteil vom Hamburger Verwaltungsgericht. Die im Infektionsschutzgesetz geregelte Generalklausel genüge für einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff nicht, so das Gericht in seiner Begründung. Anders als im März, als das Infektionsgeschehen nicht vorhersehbar war, sei dieses nun erwartbar gewesen.

Fitnesssfans müssen sich noch gedulden

Deutschlandweit gingen viele Klagen dieser Art ein, die Entscheidung in Hamburg ist die erste zugunsten der Kläger*innen. Namentlich handelt es sich dabei um die Kette “Fitness First”, wie das Unternehmen am Mittwoch auf seinem Instagram-Account bestätigte. Die insgesamt acht Studios in Hamburg sollen durch die Entscheidung bald wieder eröffnet werden.

Das könnte aber noch dauern. Die Stadt Hamburg hat gegen die Entscheidung Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingelegt. Nach Informationen des NDR  erließ dieses noch in der Nacht zum Mittwoch eine Verfügung, wonach die Studios vorerst geschlossen bleiben müssen. Eine endgültige Entscheidung, wann die Kette wieder öffnen darf, könnte demnach noch Wochen dauern. Sollte die Klage auch in zweiter Instanz erfolgreich sein, wäre dies keine Grundsatzentscheidung für alle Hamburger Fitnessstudios.

Andere Kläger*innen scheiterten

Zuvor hatten weitere Studiobetreiber*innen und ein Tattoostudio in Hamburg ähnliche Klagen eingereicht – ohne Erfolg. Es sei davon auszugehen, dass die Maßnahme einen spürbaren Beitrag zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus leiste, hieß es in den Begründungen, die von anderen Kammern getroffen wurden.

kis/dpa

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