Verfassungsgericht: Streit zwischen AfD und Andy Grote

Klage gegen Innensenator

Andy Grote (SPD), Innen- und Sportsenator, Foto: Georg Wendt/dpa
Andy Grote (SPD), Innen- und Sportsenator, Foto: Georg Wendt/dpa

Der Streit zwischen der AfD-Fraktion und Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) wurde heute im Verfassungsgericht verhandelt. Auslöser waren Äußerungen des Innensenators.

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat sich am Dienstag, 16. November, mit einem Streit zwischen der AfD-Fraktion in der Bürgerschaft und Innensenator Andy Grote (SPD) befasst. Der SPD-Politiker hatte bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts am 5. Juni 2020 über den sogenannten Flügel informiert. Der Flügel ist eine rechtsextremistisch eingestufte Gruppierung innerhalb der AfD, die offiziell im April 2020 aufgelöst wurde. In diesem Rahmen sprach Grote davon, dass die AfD ihren Konfrontationskurs gegen die staatstragenden demokratischen Parteien verstärke. „Das kann man auch in Hamburg beobachten, unter anderem durch die Forderung der Aufhebung der staatlichen Maßnahmen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie.“ Gegen diese Aussagen wehrt sich die AfD nun vor Gericht. Die Verhandlung fand am Dienstag im Bürgersaal Wandsbek statt.

Verfassungsgericht berät über Streit

Das höchste Gericht der Hansestadt erörterte auf Antrag der AfD-Fraktion knapp zwei Stunden Rechtsfragen in dem Verfahren. Eine Entscheidung will das Gericht um seine Präsidentin Birgit Voßkühler am 21. Dezember fällen. Eine Tendenz, in welche Richtung das Urteil ausfallen könnte, war Beobachtern zufolge in der mündlichen Verhandlung nicht zu erkennen.

Hintergrund der Verhandlung

Nach Auffassung der AfD verletzen die Äußerungen ihre Rechte als Teil der Opposition und der freien Mandatsausübung. Der Innensenator habe die AfD außerhalb der den Staat tragenden Parteien verortet und deren Abgeordnete als den Staat ablehnende Volksvertreter dargestellt. Die AfD-Fraktion sei überzeugt, dem Innensenator habe eine öffentliche Bewertung ihrer Parlamentsarbeit nicht zugestanden. Seine Äußerungen hätten eine Stigmatisierung zur Folge gehabt. Dies könne die Kommunikation zu den Bürgern nachhaltig beeinträchtigen. Die Äußerungen seien auch gar nicht nötig gewesen, da es keinerlei Verbindung zum Flügel gebe.

Andy Grote sieht Neutralität nicht verletzt

Innensenator Grote, vertreten durch Senatskanzleichef Jan Pörksen, ist der Meinung, dass seine persönlichen Wahrnehmungen das Gebot der Sachlichkeit und Neutralität nicht verletzten. Er habe zudem ausdrücklich klargestellt, dass die wahrgenommene Intensivierung des politischen Konfrontationskurses Teil legitimer Oppositionsarbeit sei. Es werde weder in die Kommunikationsbeziehung der AfD zu den Bürgern eingegriffen, noch würden deren Abgeordnete als den Staat ablehnende Volksvertreter dargestellt. Und die von der AfD-Fraktion befürchtete Wiederholungsgefahr könne er auch nicht erkennen, sagte Pörksen weiter. Die Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2019 sei ein abgeschlossener Vorgang.

lub/dpa

Titelbild: Georg Wendt/dpa