Zwei Kameras an einem Mast vor blauem Himmel
Das Hamburger Polizeigesetz ist wegen der weitreichenden Datenverarbeitung umstritten. Nun liegt es zur Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht. Foto: Pexels

Bürgerrechtler*innen klagen gegen das Hamburger Polizeigesetz vor dem Bundesverfassungsgericht. Konkret geht es dabei um die Möglichkeit der Polizei, „Data Mining” als Ermittlungsmethode zu nutzen. Sie fördere unter anderem Diskriminierung.

Es braucht nur einen Klick und eine Software fügt aus vielen Einzelinformationen das Profil eines Verdächtigen zusammen: Was der Hamburger Polizei die Arbeit massiv erleichtern soll, alarmiert Bürgerrechtler*innen. Beim Bundesverfassungsgericht sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das „Data Mining” als polizeiliche Ermittlungsmethode eingegangen. Zwei davon wurden am gestrigen Dienstag vor dem Ersten Senat in Karlsruhe verhandelt. Die Entscheidung wird in einigen Monaten erwartet.

Hamburger Polizeigesetz: Bürger unter Generalverdacht?

Angestoßen wurde die Verfassungsbeschwerde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die Nichtregierungsorganisation (NGO) erzwingt regelmäßig Grundsatzurteile gegen Grundrechtsverletzungen. Die Organisation sieht die Gefahr, dass durch die neuen Befugnisse auch Daten von Ämtern oder öffentlich verfügbare Informationen, zum Beispiel aus sozialen Netzwerken, in die Analyse einfließen. Auf diese Weise könnten unbescholtene Menschen ins Visier geraten. Die gleiche Adresse oder derselbe Fußballverein könnte ausreichen, damit die Software Verbindungslinien ziehe.

In Hessen und Nordrhein-Westfalen ist das System bereits im Einsatz, jeweils mit dem Programm „Gotham” des US-Unternehmens Palantir. Wie genau die Software arbeitet und wie die erstellten Profile aussehen, wissen  auch die Kläger*innen nicht. Sarah Lincoln, Verfahrensbevollmächtigte der GFF, sieht sich nach der Verhandlung dennoch in Teilen bestätigt: „Die vielen detaillierten Nachfragen des Gerichts zeigen, dass auch die Richterinnen und Richter die vagen Normen zur automatisierten Datenauswertung kritisch sehen. Insbesondere stand die Frage im Raum, ob die Einhaltung der rechtlichen Grenzen überhaupt technisch umsetzbar ist.”

Auch eine Hamburger Journalistin klagt

Die Verfassungsbeschwerden zielen laut einer Pressemitteilung der GFF nicht darauf ab, die automatisierte Datenanalyse komplett verbieten zu lassen. Die GFF erhofft sich vielmehr, dass die Richter*innen strenge Vorgaben für deren Einsatz erlassen. Derzeit sei die Eingriffsschwelle für die Datenanalyse viel zu niedrig. Es müsse mindestens eine konkrete Gefahr für ein hochrangiges Rechtsgut drohen, etwa die Vorbeugung schwerer Straftaten. Die automatisierte Datenauswertung dürfe nicht etwa zur Vorbeugung minderschwerer Straftaten verwendet werden.

Zudem kritisiert die GFF, dass die Rechtsgrundlagen in Hessen und Hamburg völlig unklar lassen, aus welchen Quellen, mit welcher Datenmenge und zu welchem Zweck die Polizei die Befugnis zur Datenanalyse nutzen darf. Menschen etwa, die durch ihre Nationalität häufiger im Polizeisystem landen, würden damit noch stärker diskriminiert, denn die Datenanalyse speist sich aus den Daten, die über die Person erhoben wurden.

Die beiden Verfassungsbeschwerden, die nun geprüft werden, richten sich gegen die Regelung in Hessen und einen ähnlichen Passus in Hamburg, wo es bisher nur die gesetzliche Grundlage gibt. Als Kläger*innen treten mehrere Journalist*innen, Anwält*innen und Aktivist*innen auf. Diese laufen besonders Gefahr, Opfer von Datenausspähung durch die Polizei zu werden.

Zu den zehn Beschwerdeführenden zählt deshalb auch die Journalistin Katharina Schipkowski von taz Nord. Die Hamburgerin sieht ihr ungehindertes Arbeiten in Gefahr: „Ich stehe immer wieder mit Menschen in Kontakt, die im Visier der Polizei sind. Wenn ich deshalb selbst zum Ziel von Polizeimaßnahmen werde, behindert das meine journalistische Arbeit massiv.”

Hamburger Polizei: weitreichende Befugnisse, mangelnde Kontrolle

Das Hamburger Polizeigesetz wurde vom rot-grünen Senat beschlossen. Zugleich hat sich der Senat gegen ein Antidiskriminierungsgesetz entschieden, welches Ansprüche diskriminierter Bürger*innen gegenüber Behörden wie der Polizei erleichtern würde. Zudem gibt es in Hamburg keine unabhängige Beschwerdestelle, die straf- und disziplinarwürdiges Fehlverhalten von Polizist*innen verfolgt, sondern lediglich interne Strukturen, wie das seit 2021 eingerichtete Beschwerdemanagement.

Mangelnde Kontrolle über den Datenschutz bei der Polizei steht seit längerem in der Kritik: Es werden regelmäßig Fälle bekannt, in denen Polizist*innen rechtswidrig Daten über Personen aus ihrem Bekanntenkreis oder über Journalist*innen im Polizeicomputer abfragen. In einem Fall haben 2020 zwei Polizist*innen aus Hamburg ihre Befugnisse missbraucht, um Daten über Journalist*in Hengameh Yaghoobifarah abzufragen. Als Grund gab eine Hamburger Polizistin Neugier an.

jkh/dpa