„Freitestung”: Ein Mann steht vor einer Teststation und lässt sich auf Corona testen.
Bestimmte Personengruppen haben noch Anspruch auf kostenlose "Freitestung". Foto: lukasmilan/Pixabay

Seit dem 16. Januar muss die „Freitestung” nach einer Corona-Infektion bezahlt werden. Grund dafür seien die Lockerungen der Isolations- und Quarantänepflicht. Doch es gibt Ausnahmen.

Das „Freitesten” nach einer Corona-Infektion war bislang kostenlos, seit dem 16. Januar müssen Hamburger*innen diese Tests selbst bezahlen. Da auch Hamburg die Regeln der Isolations- und Quarantänepflicht lockert, gäbe es keinen Grund mehr die „Freitestung” aus Bundesmitteln zu finanzieren, so das Bundesgesundheitsministerium.

Doch es gibt Ausnahmen: Das Bundesgesundheitsministerium teilte auf ihrer Webseite mit, welche Personengruppen weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Corona-Schnelltests haben. Dazu gehören vor allem Besucher*innen, Patient*innen und Angestellte von medizinischen Einrichtungen. Diese Regelung gilt noch bis einschließlich dem 28. Februar.

Für diese Personengruppen ist die „Freitestung” mit Schnelltests kostenlos

Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit ist die „Freitestung” für Besucher*innen und Behandelte oder Bewohner*innen in unter anderem folgenden Einrichtungen kostenlos:

  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Einrichtungen für ambulante Operationen
  • Dialysezentren
  • ambulante Dienste
  • Tageskliniken
  • Entbindungseinrichtungen
  • Obdachlosenunterkünfte
  • Unterkünfte für Asylbewerber*innen und Geflüchtete
  • pflegende Angehörige
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind.

Hamburg lockert die Corona-Regeln

Ab dem 1. Februar 2023 entfällt in Hamburg die Isolationspflicht sowie die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer setzt auf die Eigenverantwortlichkeit der Hamburger*innen: „Jede und jeder kann für sich selbst entscheiden, wann das Tragen einer Maske sinnvoll ist.” Begründet wird die Änderung der Maskenregelung mit der hohen Impfquote, dem großen Immunschutz und den rückläufigen Infektionszahlen in Hamburg.

Im Zuge der Lockerungen wird auch die Anzahl der Teststellen kontinuierlich reduziert. Am gestrigen Montag gab es den Angaben zufolge 182 Teststellen in Hamburg. Zum Vergleich: Im Januar waren es noch 319 Teststellen.

caf/dpa