Fast 52 Millionen Bürger haben in den letzten Wochen rote Briefumschläge mit Wahlunterlagen in ihren Briefkästen gefunden. Doch die Wenigsten wissen, was sie mit der Sozialwahl entscheiden können.
Was ist eigentlich die Sozialwahl?
Die Sozialwahl ist nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie regelt, wie Versicherte und Arbeitgeber an der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger (Ersatzkassen und Deutsche Rentenversicherung Bund/Saarland) mitwirken können.
Was wird gewählt?
Versicherte und Rentner wählen ihre Vertreter in die Selbstverwaltung. Deren Aufgabe ist es unter anderem, Entscheidungen in Einzelfällen zu prüfen. Wenn beispielsweise eine Person gegen eine Entscheidung ihrer Versicherung Widerspruch eingelegt hat, wird diese im Widerspruchsausschuss noch einmal geprüft.
Kurz und knapp: Warum sollte man an der Sozialwahl teilnehmen?
Versicherte und Rentner bestimmen bei der Selbstverwaltung für das Renten- und Krankenversicherungssystem mit.
Gerade für junge Versicherte ist beispielsweise wichtig, wie das Rentensystem in ein paar Jahrzehnten funktionieren wird. Durch das Wählen der Vertreter in die Parlamente, ist es möglich, die Zukunft des Systems mitzugestalten.
Die Mitglieder der Parlamente treffen Entscheidungen, die alle Versicherten betreffen.
Was bringt die Sozialwahl?
Mit ihrer Stimme beeinflussen die Versicherten, welche Schwerpunkte in der Selbstverwaltung gesetzt werden. Die gewählten Vertreter entscheiden beispielsweise über freiwillige Leistungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge oder der Rehabilitation. Rentner profitieren durch ehrenamtliche Versichertenberater, die im Parlament der Deutschen Rentenversicherung Bund durch die Vertreter gewählt werden. Die 2600 Versichertenberater in Deutschland helfen bei allen Fragen zur Altersrente.
Wie läuft die Sozialwahl ab?
Je nachdem, in welcher Ersatzkasse oder Deutschen Rentenversicherung man ist, wählt man eine Liste und die jeweiligen Kandidaten. Die verschiedenen Listen setzen sich aus Versicherten zusammen, die dann ehrenamtlich in den Parlamenten der Ersatzkassen oder dem Deutschen Rentenversicherung Bund mitentscheiden, indem sie beispielsweise den hauptamtlichen Vorstand wählen, den Haushalt beschließen und neue Bonusprogramme entwickeln. Die Liste mit den meisten Stimmen stellt die meisten Kandidaten im Parlament.
Wer darf wählen?
Jeder, der einen roten Briefumschlag per Post erhalten hat und in einer der Ersatzkassen und/oder im Deutschen Rentenversicherung Bund versichert ist, beziehungsweise dort einzahlt, darf wählen. Konkret betrifft das alle Versicherten und Rentner der BARMER, TK-Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, KKH-Kaufmännische Krankenkasse, hkk-Handelskrankenkasse, Deutsche Rentenversicherung Bund und Deutsche Rentenversicherung Bund Saarland. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die am 1. Januar diesen Jahres das 16. Lebensjahr vollendet haben. Manche Wahlberechtigte erhalten zwei Wahlbriefe. Es müssen dann beide Stimmzettel in ihrem jeweiligen Umschlag zurückgeschickt werden.
Wann wird gewählt?
Noch bis zum 11.05. werden die Wahlunterlagen an die Versicherten und Rentner zugestellt. Bis zum 31.05. müssen die Wahlunterlagen wieder zurückgeschickt werden. Pro Liste gibt es einen Briefumschlag, in dem der Stimmzettel zurückgeschickt werden muss. Eine Ausnahme gibt es bei den Versicherten der BARMER: Hier werden die Wahlunterlagen erst Anfang September verschickt. Die Stimmzettel müssen spätestens bis zum 4.10. zurückgeschickt werden. Ende November 2017 werden die endgültigen Wahlergebnisse veröffentlicht.
Wo finde ich die Listen mit den Kandidaten und ihren Zielen?
Hier geht es zu den verschiedenen Listen. In dem roten Briefumschlag befindet sich nur der Stimmzettel mit den Listen und dem Rücksendeumschlag. Informationen über die Kandidaten ihre Zielen muss sich jeder Wahlberechtigter selbst zusammensuchen. Das ist wohl einer der Gründe, warum die Sozialwahl bei vielen Bürgern wenig beziehungsweise gar keine Aufmerksamkeit bekommt.