Podiumsdiskussion
Illustrator Malte von Tiesenhausen begleitete die Veranstaltung mit Stiften und Papier - er fertigte ein grafisches Protokoll im Cartoonstil an. Foto: Jan Stemplewitz.

Bedrohen Falschmeldungen und Hass in sozialen Netzwerken die Demokratie? Sollte man rechtlich gegen digitale Manipulation vorgehen und wenn ja, wie? Ein Expertenpanel suchte nach Antworten auf diese Fragen.

Ende 2016 erfand ein 13-jähriges russlanddeutsches Mädchen in Berlin eine Vergewaltigung durch Flüchtlinge. Der russische Außenminister schaltete sich ein und warf den deutschen Behörden vor, politisch motiviert nicht wahrheitsgemäß zu berichten. Alle einflussreichen russischen TV-Stationen griffen den “Fall Lisa” auf. Kernaussage: Berlin kehre den Vorfall unter den Teppich, um Merkels Asylpolitik nicht zu gefährden. Für Steffen Burkhardt, Medienforscher und Professor an der HAW Hamburg, ist der “Fall Lisa” symptomatisch. Er zeige, wie im Zeitalter der sozialen Medien im Zusammenspiel von traditioneller Propaganda und viraler Verbreitung Desinformation betrieben werden kann. “Hinterher wird sich herausstellen, dass Lisa die Nacht freiwillig bei ihrem 19-jährigen Freund verbracht hat”, sagte Burkhardt.

An der Bucerius Law School trafen sich neben Burkhardt Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD), Wolfgang Schulz, Direktor des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung (HBI) und Friedrich-Joachim Mehmel, Präsident des Hamburgischen Verfassungs- und Oberverwaltungsgerichts. Der Illustrator Malte von Tiesenhausen begleitete die Veranstaltung mit Stiften und Papier – er fertigte ein grafisches Protokoll im Cartoonstil an (siehe Bilderstrecke).

Soziale Medien Chance oder Risiko
v.l.n.r: Wolfgang Schulz, Olaf Scholz, Thomas Mayen, Friedrich-Joachim Mehmel, Steffen Burkhardt

Es ging um die Frage, ob und wie der Staat juristisch eingreifen kann und soll, weil soziale Medien die Art verändern, wie Öffentlichkeit entsteht – und völlig neue Möglichkeiten der Manipulation bieten.

Burkhardt betonte die Rolle der staatlich gelenkten russischen Medien am Beispiel der vermeintlichen Vergewaltigung: “Als Beleg führen sie Aussagen von vermeintlichen Verwandten des Opfers an, die sie mit YouTube-Videos zusammenschneiden”, so der Wissenschaftler. So habe der Sender Ren-TV einen Mob gezeigt, der eine blonde Frau vergewaltigt – ohne kenntlich zu machen, dass sich die Szene auf Kairos Tahrir-Platz abgespielt hat.

Der Fall sei ein Beispiel dafür, wie Teile der Gesellschaft gezielt manipuliert und mobilisiert werden könnten, so der Medienwissenschaftler. “Es ist nicht neu, dass es Propaganda gibt. Dass diese zum Teil im Ausland produziert wird und in Echtzeit ohne Sendelizenz gestreamt werden kann, hingegen schon.” Burkhardt ist überzeugt: “Wir müssen uns mit der Abwägung von individuellen Freiheitsrechten und kollektiven Schutzpflichten auseinandersetzen.”

Soziale Medien seien ökonomische Öffentlichkeiten, die auf intransparenten Algorithmen basieren. Ein einfaches Beispiel dafür: Werbebanner zu Produkten, die auftauchen, nachdem man nach dem entsprechenden Produkt gesucht hat. Im Politikmarketing funktioniere dieses Prinzip ähnlich. Daraus ergeben sich laut Burkhardt drei Gefahren für den deutschen Rechtsstaat:

  • Es fehlt der Diskurs und Austausch von Argumenten.
  • Filterblasen und Echokammern entstehen.
  • Durch gezielte Verbreitung von Falschinformationen durch digitale Meinungsführer kann die öffentliche Meinung manipuliert werden.

Burkhardt betont deshalb die Wichtigkeit eines professionellen Journalismus. “Soziale Medien sind dafür kein Ersatz.” Der Forscher sieht den demokratischen Rechtsstaat in der Verantwortung, die Antwort auf die Risiken sozialer Medien durch einen breiten gesellschaftlichen Diskurs auszuhandeln.

Filterblasen und Fake News: Kein reines Internetphänomen

Fake News – wie im “Fall Lisa” – sind rechtlich nicht einfach anzugehen, wie Wolfgang Schulz vom HBI erläuterte. Der Medienrechtsexperte bewertete die Debatte aus verfassungsrechtlicher Sicht. So schütze das Grundrecht freie Meinungsäußerungen, dazu zählen auch “Aussagen, die kränken, schockieren oder verstören“, so Schulz. Das heißt: Auf Plattformen wie Facebook darf gesagt werden, was man überall im öffentlichen Raum sagen darf. Doch wer soll bewerten was ok ist – und was nicht? Rechtliche Vorgaben an die Anbieter könnten dazu verleiten, im Zweifel zu viel zu löschen und somit die freie Meinungsäußerung einzuschränken, so Schulz. Deshalb schlug er vor, über eine Art “regulierte Selbstregulierung” nachzudenken. Ein Schiedsgericht für soziale Medien statt eines staatlichen Strafgerichts könnte für die Einhaltung der Grundrechte sorgen.

Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz forderte mehr Transparenz von den Anbietern. „Die gewerblichen Beziehungen, nach denen Inhalte strukturiert und präsentiert werden, müssen offengelegt werden. “Zugleich mahnte er, die Macht der Netzwerke nicht zu hoch einzuschätzen. Und: Das Problem, dass Menschen nur Nachrichten konsumieren, die ihren Ansichten entsprechen, gibt es nicht erst seit der Entstehung des Internets.

Verfassungsrichter Mehmel mahnte zu mehr Aufmerksamkeit für die Wirkungskraft von digitalen „Schattenöffentlichkeiten“, wie sie sich in sozialen Netzwerken bildeten. Hier würden sich die Ausgegrenzten, Verunsicherten und Zurückgelassenen treffen und ihrer Wut freien Lauf lassen. Populisten wüssten das wiederum für sich zu nutzen, wie etwa der Ausgang der Präsidentschaftswahl in den USA zeige. „Wenn Selbstregulierung der Sozialen Medien nicht möglich ist, wie setzt man Recht ein?“ fragte Mehmel zum Schluss.

Eine Antwort auf diese Frage wird die Gesellschaft in den kommenden Monaten und Jahren finden müssen – Diskussionen wie diese, da waren sich die Teilnehmer einig, können ein erster Schritt auf diesem Weg sein.