Ein G20-Gegner läuft am 13.05.2017 in Hamburg auf dem Karolinenplatz mit einem Schild mit der Aufschrift «Yes we camp» an Zelten entlang. Der Bezirk Hamburg Nord kann das geplante Camp der Gegner des G20-Gipfels im Stadtpark nicht verbieten.
Ein G20-Gegner in Hamburg auf dem Karolinenplatz. Der Bezirk Hamburg Nord kann das geplante Camp der Gegner des G20-Gipfels im Stadtpark nicht verbieten. Foto: Axel Heimken/dpa

G20-Gegner wollen während des Gipfels im Stadtpark campen. Das Vorhaben war vom Bezirksamt Nord verboten worden. Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht am Donnerstag mitteilte.

Das Protestcamp, das G20-Gegner im Stadtpark vom 30. Juni bis zum 9. Juli planen, muss geduldet werden. Das erklärte das Verwaltungsgericht Hamburg in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hätte das Camp zu Unrecht unter Berufung auf den Schutz des Stadtparks als Grünanlage verboten, hieß es in einer Mitteilung. Die Veranstaltung müsse nun vorläufig geduldet werden.

Bis zu 10.000 G20-Gegner werden auf dem Camp erwartet. In der Mitteilung des Verwaltungsgerichts hieß es, das Camp unterliege dem grundgesetzlich geschützten Versammlungsrecht, wodurch die Notwendigkeit einer grünanlagenrechtlichen Erlaubnis entfalle. Somit wechsle auch die Zuständigkeit vom Bezirksamt auf die Innenbehörde. Konkret bedeutet das: Das Camp wird vorläufig erlaubt – bis eine Verfügung der Innenbehörde auf der Grundlage des Versammlungsrechtes vorgelegt wird.

sam/dpa