Taxi-Raser Beim Aufprall vor der Überführung Kennedybrücke verlor ein Mensch sein Leben. Foto: Georg Wendt/dpa
Beim Aufprall vor der Überführung Kennedybrücke verlor ein Mensch sein Leben. Foto: Georg Wendt/dpa

Ab Donnerstag muss sich ein 25-jähriger Taxi-Dieb vor dem Hamburger Landgericht wegen Mordes verantworten. An der Kreuzung Ballindamm kollidierte er auf der Flucht mit einem anderen Taxi. Ein Fahrgast starb.

Es ist der erste Prozess in der Geschichte der Hansestadt, bei dem ein Unfallfahrer wegen Mordes angeklagt wird. Dem 25-jährigen Ricardas D. werden zudem noch gefährliche Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs zur Last gelegt.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Am frühen Morgen des 4. Mai soll Ricardas D. alkoholisiert und ohne Führerschein auf einem Parkplatz in Barmbek ein Taxi gestohlen haben. Auf der Flucht fuhr er über mehrere rote Ampeln und lieferte sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei. Dabei sei der Angeklagte vor der Überführung Kennedybrücke bewusst in den Gegenverkehr gefahren und mit einer Geschwindigkeit von 145 km/h frontal mit einem anderen Taxi zusammengeprallt. FINK.HAMBURG hat berichtet.

Ein Fahrgast stirbt, zwei weitere werden verletzt

Ein Fahrgast des anderen Taxis stirbt noch am Unfallort, der Beifahrer wird lebensgefährlich verletzt. Auch der Fahrer des Taxis, das von Ricardas D. gerammt wurde, erleidet mehrere Knochenbrüche und ist bis heute arbeitsunfähig.

Das Besondere am Hamburger Taxi-Raser-Prozess: Das Gericht wertet den Tathergang nicht als fahrlässige Tötung oder Totschlag, sondern Mord, da der Beschuldigte den Tod von Verkehrsteilnehmern durch seine rücksichtslose Fahrweise und Missachtung der Polizeisirenen billigend in Kauf genommen habe.

Ein weiteres, noch vorläufiges Urteil könnte sich auf den Prozess auswirken: Nachdem Anfang des Jahres ein Raser in Berlin wegen Mordes zu einer lebenslangen Haft verurteilt wurde, hatte der Bundestag die Strafen deutlich verschärft. Wer an einem illegalen Autorennen teilnimmt, kann jetzt mit bis zu zwei Jahren bestraft werden – bislang gab es dafür lediglich ein Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot. 

rob