Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein leitet ein Verfahren gegen Google ein. Bei Suchanfragen zum Thema Gesundheit wird derzeit ein Portal des Bundes bevorzugt. Dies könnte gegen ein neues Gesetz verstoßen.

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein hat am Donnerstag ein Verfahren gegen Google eingeleitet. Ursache dafür ist ein Gesundheitsportal des Bundes, das in der Suchmaschine promiment vor konkurrierenden Seiten angezeigt wird. Geprüft wird nun, ob Google damit die Meinungsvielfalt beim Thema Gesundheit einschränkt.

Hintergrund ist eine Kooperation des Bundesministeriums für Gesundheit (BGM) mit dem US-Konzern: Seit November wird das staatlich finanzierte Portal “gesund.bund.de” als Infokasten hervorgehoben. Die Seite gibt geprüfte Informationen zu 160 gängigen Krankheiten wie etwa Corona, Asthma oder Migräne. Als Quellen dienen beispielsweise das Robert Koch-Institut oder medizinischen Fachgesellschaften.

Erstes Verfahren mit neuem Gesetz

Ein neues Gesetz verbietet einflussstarken Suchmaschinen und Sozialen Netzwerken die Diskriminierung von einzelnen journalistischen Inhalten. Die Regelung soll die Meinungsvielfalt im Internet sichern. Die zuständige Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein prüft nun, ob Google gegen das Gesetz verstößt. Es ist das erste Verfahren auf Basis des neuen Gesetzes.

Sollte der Internetriese verlieren, müsste er das Gesunheitsportal genauso präsentieren wie konkurrierende Suchergebnisse. Oder andernfalls selbst vor Gericht ziehen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verteidigte das Angebot laut “Tagesschau” bereits im November: “Wenn wir ein Interesse daran haben, objektive, fundierte, evidenzbasierte Informationen rüberzubringen, dann bringt es mir nichts, wenn wir bei Google an Stelle 783.000 auftauchen.”

loc/dpa

Titelbild: Lorenz Jeric