Für die Impfung gegen das Coronavirus gibt es eine klare Reihenfolge. In Hamburg erscheinen aber immer wieder Menschen zu Impfterminen, die falsche Angaben gemacht haben. Sie müssen ohne Pieks wieder gehen.
Rund 200 Personen haben laut Gesundheitsbehörde allein in der letzten Woche versucht, sich im Zentralen Impfzentrum Hamburgs gegen das Coronavirus impfen zu lassen – obwohl sie noch gar nicht an der Reihe waren. Wer beim Vereinbaren des Impftermins falsche Angaben macht, muss ohne Impfung wieder gehen.
Bei der Online-Anmeldung für die Impftermine muss man versichern, dass man impfberechtig ist, erklärt Martin Helfrich, Sprecher der Gesundheitsbehörde. Überprüft werden diese Angaben aber erst, wenn die Person zum vereinbarten Termin erscheint. Wenn sich da herausstellt, dass die Angaben falsch oder entsprechende Nachweise unzureichend sind, werden die Impfwilligen wieder nach Hause geschickt.
Wer bekommt eine Impfung?
Aktuell werden in Hamburg folgende Personen geimpft: Menschen, die über 80 Jahre alt sind, Bewohner*innen und Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen, Personal in der ambulanten Pflege und Krankenhäusern, niedergelassene (Zahn-)Ärzt*innen und deren Praxispersonal, Beschäftigte im Krankentransportbereich sowie Polizei- und Ordnungskräfte, die in ihrer Tätigkeit ein besonders hohes Infektionsrisiko haben. Wer impfberechtigt ist, wird von der Stadt, Behörden oder Arbeitgeber*innen kontaktiert. Alle anderen müssen sich noch gedulden.
Wer nicht impfberechtigt ist, kann sich zwar einen Impftermin erschummeln, wird von den Helfer*innen aber ohne Pieks wieder weggeschickt. In 35 Prozent der Fälle waren die Betroffenen laut Helfrich noch nicht 80 Jahre alt. 22 Prozent würden abgewiesen, weil sie ihren Hauptwohnsitz nicht in Hamburg haben. „Für die Schutzimpfungen gilt das Wohnortprinzip – das heißt, Menschen haben nur in ihrer Kommune des Hauptwohnsitzes einen Anspruch“, so Helfrich. In diesen beiden Szenarien müssten die Angstellten nur einen Blick in den Personalausweis werfen, um die Schummelei aufzudecken.
„In 19 Prozent der Fälle war ein fehlender, unzureichender oder nicht glaubhafter Tätigkeitsnachweis der Grund für die Ablehnung“, sagt Helfrich. In Einzelfällen habe es sogar den Verdacht auf gefälschte Nachweise zur Arbeitsstelle oder Identität gegeben. Solche Fälle würden angezeigt.
Ende Juli könnten alle Erwachsenen geimpft sein
Am Mittwoch lag die Quote der Impfgeschützen in Hamburg laut Robert-Koch Institut bei 2,6 Prozent. Als impfgeschützt gelten alle Personen, die bereits die Erst- und Zweitimpfung erhalten haben. Deutschlandweit liegt die Quote derzeit bei 2,3 Prozent. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) stellte am Mittwoch ein Online-Tool vor, mit dem kalkuliert werden kann, wie schnell es mit den Impfungen vorangeht.
Auf der entsprechenden Internetseite können Nutzer*innen sich den Impffortschritt auf Bundesländer-Ebene und unter Berücksichtigung verschiedener Parameter berechnen lassen. Für Hamburg schätzt das ZI, dass im Idealfall die erwachsene Bevölkerung Ende Juli vollständig impfgeschützt sein könnte. Im schlimmsten Fall – wenn es zum Beispiel weder neue Impfstofflieferungen, noch Impfzentren, noch eine Impfbereitschaft gäbe – zeigt die Website pauschal eine Durchimpfung später als Ende Dezember 2021 an.
Sieben kritische Fragen zur Impfung
Helfen die Impfungen gegen neue Virusmutanten? Ist der AstraZeneca-Impfstoff gut genug? Was ist mit Langzeitfolgen? Wissenschaftsjournalistin Mai Thi Nguyen-Kim klärt auf Youtube rund um das Thema Corona auf.
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pia/dpa
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