Die Corona-Pandemie soll auch im Sommersemester 2021 nicht zu Sorgen ums BAföG führen: Eine Verordnungsänderung verlängert die individuelle Regelstudienzeit an den Hamburger Hochschulen erneut.

Hamburger Studierende, die finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsföderungsgesetz (BAföG) erhalten, profitieren aufgrund der geänderten Verordnung von einer längeren Förderungsdauer. So sollen finanzielle Einbußen durch weggefallene Nebenjobs, beispielsweise in der Gastronomie oder im Einzelhandel, weiter aufgefangen werden.

Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank zeigt sich zufrieden mit dem Beschluss: “Die Regelung gibt Studierenden, die BAföG beziehen, eine sichere Grundlage, um ihr Studium erfolgreich fortzusetzen.” Zum Sommersemester 2020 hatte der Bund die individuelle Regelstudienzeit mit verlängerten BAföG-Förderungsdauern gesetzlich festgelegt. Das Semester zählt demnach zwar als Fachsemester der Regelstudienzeit, wird aber beispielsweise bei der Förderungshöchstdauer nach dem BAföG als Nullsemester gewertet.

Verlängerte Förderung seit drei Semestern

Bereits zum Wintersemester 2020/2021 hatte Hamburg das Gesetz eigenständig fortgeführt: “Der Bund hat die gewünschte bundeseinheitliche Lösung für den BAföG-Bezug leider abgelehnt. Umso mehr freue ich mich, dass wir in Hamburg mit der Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit seit nunmehr drei Semestern dazu beitragen können, diese Lücke zu schließen”, so Fegebank.

Die geänderte Verordnung gilt für nicht beurlaubte Studierende, die im Sommersemester 2021 an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Hamburg eingeschrieben sind.

Nach zwei überwiegend digital durchgeführten Semestern waren die Hochschulen auch in das laufende Sommersemester online gestartet. Sinkende Inzidenzwerte ermöglichen mittlerweile eine schrittweise Rückkehr in die Präsenzlehre.

car