Rathaus Hamburg, Senat
Senat beschließt den vierten Öffnungsschritt. Foto: Pixabay

Mehr zugelassene Kontakte, größere Veranstaltungen und Freizeitangebote innen sowie außen: Der Senat hat weitere Corona-Lockerungen beschlossen. Die neuen Regelungen treten bereits ab Freitag in Kraft.

Aufgrund stabil niedriger Inzidenzwerte und guter Impfquote hat der Senat am Dienstag neue Corona-Lockerungen beschlossen. Die neuen Regeln im Rahmen des vierten Öffnungsschritts treten ab Freitag, 11. Juni, in Kraft. Dann dürfen sich wieder bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten im Freien treffen. Dies gilt auch für einen gemeinsamen Besuch der Außengastronomie. Für private Treffen in geschlossenen Räumen bleibt die Obergrenze von maximal fünf Personen. Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig Geimpfte und Genesene jeweils nicht mit. Ergänzend zu den Lockerungen von letztem Dienstag sind nun auch in weiteren Bereichen wieder mehr Kontakte erlaubt.

Bürgermeister Peter Tschentscher betonte in einer Pressekonferenz jedoch noch einmal, dass die Pandemie noch nicht vollständig bekämpft ist. Da die Impfprorisierung in den Arztpraxen seit Montag aufgehoben ist, hofft er auf zusätzliche Impfstofflieferungen für Hamburg, um die Herdenimmunität zügig erreichen zu können.

Veranstaltungen, Freizeit und Hotellerie offen

Bei Veranstaltungen wird die Teilnehmer:innenanzahl noch einmal erhöht: In geschlossenen Räumen dürfen nun bis zu 100 Personen teilnehmen, im Freien liegt die Obergrenze bei 500 Teilnehmer:innen. Veranstaltungen im Innenbereich müssen sich dabei an ein Schachbrettmuster halten, das bedeutet, dass jeder zweite verfügbare Sitz genutzt werden darf.

Beherbergungsbetriebe und Veranstalter:innen von Stadt- und Hafenrundfahrten dürfen ihre Kapazitäten wieder mit 100 Prozent auslasten. Bei Rundfahrten in offenen Doppeldeckerbussen oder Barkassen müssen Gäste zudem keinen negativen Coronatest mehr vorweisen. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt weiterhin eine Testpflicht, Abstand und Kontaktnachverfolgung. Genesene und vollständig geimpfte Personen sind davon ausgenommen.

Saunen, Dampfbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen ebenfalls unter Auflagen wieder öffnen. Prostitution ist ab dem 11. Juni unter strengen Hygieneauflagen wieder erlaubt. Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Chor- und Blasmusikvereine können sich freuen: Sie dürfen wieder in Innenräumen proben. Der Fischmarkt bleibt bis auf weiteres geschlossen. Als Grund dafür nannte Senatorin Leonhard (SPD) die erschwerte Zugangskontrolle zum Markt.

Sonderregelungen für Sport und Sportveranstaltungen

Wer Sport treiben möchte, kann sich dafür ebenfalls wieder mit mehr Personen treffen. Im Außenbereich sind 30 Personen erlaubt, in geschlossenen Räumen besteht eine Obergrenze von zehn Personen. Für Sportveranstaltungen kann eine Sondergenehmigung angefordert werden. Unter besonderen Umständen können dann auch Sportveranstaltungen in Stadien mit mehr als 650 Personen stattfinden.

mal

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