Jogger und Radfahrer an der Alster
Neue Corona-Lockerungen für Hamburg: An der Alster entfällt die Maskenpflicht. Foto: www.mediaserver.hamburg.de / Andreas Vallbracht

Corona-Lockerungen für Hamburg: Ab diesem Dienstag gelten die neuen Regeln für private Kontakte, Schulen, Freizeitaktivitäten, Tourismus und die Impfpriorisierung. FINK.HAMBURG zeigt, was sich ändert.

Die Infektionszahlen machen es möglich: Die neuen Corona-Lockerungen treten ab diesem Dienstag in Hamburg in Kraft. So dürfen sich wieder mehr als zwei Haushalte treffen, Hotels Gäste empfangen und Hafenrundfahrten stattfinden. Mehr Freizeitaktivitäten sind auch wieder möglich: Kletterhallen, Fitness Studios und Escape Rooms nehmen beispielsweise den Betrieb wieder auf und wer gerne an der Außenalster spazieren geht, muss ab sofort keine Maske mehr tragen.

Am vergangenen Freitag hat der Senat den sogenannten dritten Öffnungsschritt für Hamburg beschlossen. Bei einer weiterhin positiven Entwicklung der Infektionszahlen sollen nach Ablauf von 14 Tagen weitere Lockerungen möglich sein.

Die Innengastronomie darf öffnen

Am heutigen Dienstag hat der Senat beschlossen, dass die Innengastronomie schon zum kommenden Wochenende öffnen darf. Es wird dafür allerdings eine Sperrstunde ab 23 Uhr geben. Sowohl Gäste als auch das Personal müssen negative Corona-Tests vorlegen. Außerdem gilt die Maskenpflicht, eine feste Sitzplatzzuweisung und die aktuellen Kontaktbeschränkungen.

Nachdem es am vergangenen Wochenende zu Ausschreitungen und Regelverstößen im Schanzenviertel kam, kritisierte Hamburgs zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank das Verhalten der Gastronomie-Besucher:innen scharf auf Twitter. An diesem Dienstag hat der Senat deshalb verschärfte Regeln für die sogenannten Hotspots beschlossen.

News zur Impfpriorisierung

Ab sofort ist die gesamte Priorisierungsgruppe 3 für Corona-Impfungen freigeben. Insgesamt können in Hamburg noch circa 30.000 Impftermine vergeben werden. Wegen der mangelnden Impfstofflieferung für Hamburg, stehen aktuell nicht mehr Impfdosen zur Verfügung.

Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen

Die Maskenpflicht entfällt ab Dienstag rund um die Außenalster. Auch die Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Bei privaten Treffen dürfen wieder mehr als zwei Haushalte zusammenkommen. Insgesamt dürfen sich bis zu fünf Personen aus verschiedenen Haushalten treffen. Dabei zählen unter 14-Jährige sowie vollständig Geimpfte und Genesene nicht mit.

Bis zu 50 Personen dürfen an öffentlichen Veranstaltungen im Innenraum teilnehmen, wenn negative Testergebnisse sowie Kontaktnachweise vorliegen. Außerdem wird das Tragen einer Maske und eine feste Sitzordnung vorrausgesetzt. Ähnliche Regelungen gelten bei Sportveranstaltungen. Hier dürfen im Freien aber bis zu 650 Zuschauer:innen teilnehmen. Einzelne Veranstaltungsarten können durch die Eindämmungsverordnung davon ausgenommen sein.

Corona-Lockerungen im Bildungssektor

Seit diesem Montag findet wieder Präsenzunterricht an Hamburger Schulen für alle Klassenstufen statt. Eine Woche später (ab dem 7. Juni) dürfen auch Kindertageseinrichtungen regulär öffnen.

Der Betrieb an Hochschulen bleibt weiterhin beschränkt. Ausgenommen sind ab diesem Dienstag aber die Arbeit in Laboren und Werkstätten sowie Prüfungsvorbereitungen und die Prüfungen selbst.

Mehr Freizeitaktivitäten möglich

Auch was Hamburgs Freizeitaktivitäten angeht, gibt es einige Corona-Lockerungen. Chorproben dürfen beispielsweise wieder stattfinden, allerdings nur im Freien. Außerdem werden Freizeitbereiche wie Kletterhallen, Escape-Rooms oder Skateparks wieder geöffnet.

Im Innenbereich gelten dabei dieselben Regeln wie für den Einzelhandel. Pro zehn Quadratmeter Fläche darf eine Person eingelassen werden. Die Kontaktdaten müssen angegeben und auch hier muss Maske getragen werden. Für Aktivitäten in geschlossenen Räumen müssen Besucher:innen einen negativen Corona-Test vorgelegen. Genesene und vollständig Geimpfte sind mit entsprechendem Nachweis von der Testpflicht befreit.

Dieselben Regeln gelten auch für Fitness-, Sport- und Yogastudios. Im Freien dürfen dabei bis zu 20 Personen an Sportkursen teilnehmen. Im Innenbereich sind es bei kontaktlosen Kursen bis zu zehn Personen.

Naturliebhaber:innen dürfen sich freuen: Zoologische und botanische Gärten öffnen zusätzlich zu den Außenbereichen nun auch die Innenbereiche. Besucher:innen müssen einen negativen Coronatest oder den Nachweis einer Genesung, beziehungsweise vollständigen Impfung vorgelegen.

Corona-Lockerungen im Tourismus

Im Bereich Tourismus gibt es zwei große Lockerungen. Zunächst dürfen Hotels, Hostels, Campingplätze, Ferienwohnungen und Pensionen wieder Gäste empfangen. Auflage hier: Es dürfen nicht mehr als 60 Prozent der Kapazitäten ausgeschöpft werden. Die Maskenpflicht gilt in allen Bereichen. Außgenommen ist das eigene Übernachtungszimmer. Dort ist die Anzahl der Gäste auf fünf Personen beschränkt. Gäste müssen zu Beginn einen negativen Coronatest vorlegen. Dieser muss alle 72 Stunden wiederholt werden.

Die zweite Lockerung betrifft Rundfahrten und Führungen: Sie dürfen mit 20 Personen im Freien und bis zu zehn Personen mit negativem Coronatest im Innenbereich stattfinden. Dort muss eine FFP-Maske getragen werden.

dpa/bros

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