Größere private und öffentliche Veranstaltungen, erweiterter Indoor-Sport und mehr Möglichkeiten für die Gastronomie: Am Montag gab der Hamburger Senat den nächsten Öffnungsschritt bekannt. Sie gelten ab Ende Juni.
Der Senat hat aufgrund der weiterhin niedrigen Corona-Infektionslage einen zusätzlichen Öffnungsschritt ermöglicht. Ab Dienstag, dem 22. Juni, treten weitere Lockerungen in Kraft. Dann sind private Treffen im Freien und in geschlossenen Räumen mit bis zu zehn Personen aus zehn verschiedenen Haushalten erlaubt. Vollständig geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter 14 Jahren werden bei den Kontaktbeschränkungen weiterhin nicht mitgezählt. Erst Ende letzter Woche beschloss der Senat, dass im Freien weiterstgehend keine Maskenpflicht mehr gilt.
Mehr Möglichkeiten für Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen in freien und geschlossenen Räumen sind mehr Teilnehmer:innen erlaubt. Open-Air-Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen können bis zu 500 Gäste zulassen. Ohne feste Sitzplätze beläuft sich die erlaubte Personenanzahl auf 250. Im geschlossenen Raum reduziert sich die Anzahl der Teilnehmer:innen bei festen Sitzplätzen auf 100 – ohne feste Sitzplätze auf 50 Personen.
Die Regeln für Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze gelten auch bei privaten Feiern. Dabei ist zu beachten, dass bei Feiern mit mehr als zehn Personen die Vorgaben für allgemeine Veranstaltungen gelten: Testen, Abstand halten und Maske tragen.
Bei der Versammlungsbehörde können nun Anträge für Demonstrationen mit mehr als 500 Personen gestellt werden. Die Behörde prüft, ob die Infektionsrichtlinien eingehalten werden können. Auch für ortsfeste Versammlungen in geschlossenen Räumen mit über 300 Teilnehmer:innen und im Freien mit mehr als 1000 Personen sind Anträge bei der Behörde möglich.
Lichtblick für Tourismus, Gastronomie und Einzelhandel
In Bars, Restaurants und Kneipen dürfen Gäste nun auch an Stehplätzen verweilen, dies jedoch nur unter Einhaltung der gängigen Auflagen für die Gastronomie. Etwas voller könnte es nun auch im Einzelhandel werden. Bei einer Ladenfläche von über 800 Quadratmetern darf ein/e Kund:in pro zehn Quadratmeter den Verkaufsraum betreten. Auch beim Indoor-Sport gibt es Neues: Bis zu zehn Personen können Dienstag zusammen Kontaktsportarten ausüben.
Auf das Tragen einer FFP2-Maske kann bei Stadt- und Hafenrundfahrten verzichtet werden. Die medizinische Maske bleibt aber trotzdem weiterhin Pflicht. Beim Gesang in Kirchen ebenfalls, außer die Gruppe hält sich an die Vorgaben für Chöre: Abstand von 2,5 Metern zueinander, die Testpflicht sowie eine Kontaktnachverfolgung.
maw