Hochbahnmitarbeiter kontrolliert Impfnachweis
Der HVV verhängt ab dem 13. Dezember ein 80 Euro Bußgeld bei Missachtung der 3G-Regelung. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Der HVV verhängt ab dem 13. Dezember ein Bußgeld für die Fahrgäste, die ohne aktuellen Coronatest oder Impf- bzw. Genesenennachweis unterwegs sind. Wer die Regel wiederholt missachtet, muss damit rechnen, dass es teuer wird.

Mitfahrt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete: Wer die 3G-Regelungen in Hamburgs Bussen und Bahnen missachtet, hat bald mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro zu rechnen. Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) führt ab dem 13. Dezember die sogenannte Vertragsstrafe im ÖPNV ein. Somit dürfen künftig auch HVV-Kontrolleur:innen bei Missachtung der 3G-Regelung eine Geldstrafen verhängen. Dies war bisher nur der Polizei vorbehalten.

Fahren nur mit Fahrschein – und 3G-Nachweis

Seit dem 24. November darf im Hamburger ÖPNV nur mitfahren, wer geimpft, genesen ist oder vor maximal 24 Stunden einen Corona-Test gemacht hat. “Damit die 3G-Regel als zusätzliches Schutzinstrument wirken kann, ist es wichtig, dass sich alle daran halten”, erklärte Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) am vergangenen Sonntag. Die 3G-Regel sei eine Pflicht, keine Empfehlung.

Wer wiederholt die 3G-Regelung missachte oder sich weigere, einen 3G-Nachweis zu erbringen, für den kann es neben der Vertragsstrafe zu einem zusätzlichen Bußgeld in Höhe von 150 Euro kommen. Bisher hätten sich aber rund 95 Prozent der Fahrgäste an die 3G-Regelung gehalten. Das hätten Kontrollen der Hochbahn- und S-Bahn-Wache sowie der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) in den letzten Wochen ergeben.

Niedersachsen und Schleswig-Holstein ziehen nicht mit

“Die erfolgreiche Einführung der Maskenpflicht im vergangenen Jahr hat gezeigt: Eine Vertragsstrafe ist ein gutes Instrument, um wichtige Regeln im HVV auch durchsetzen zu können”, erklärte HVV-Geschäftsführer Dietrich Hartmann. Die vierte Corona-Welle stelle alle vor große Herausforderungen. Deshalb sei die Anpassung der Beförderungsbedingungen angemessen.

Allerdings ist Hamburg bisher das einzige Bundesland, das eine zusätzliche Vertragsstrafe einführt. Schleswig-Holstein und Niedersachsen ziehen nicht mit. Das hat zur Folge, dass beispielsweise Fahrgäste der S3 in Richtung Pinneberg bei Missachtung der 3G-Regel bis zur Elbgaustraße noch 80 Euro zahlen müssten, eine Haltestelle später in Krupunder aber schon nicht mehr.

api/dpa